Wer kennt sich mit Kündigungsverzicht aus, vor allem dann, wenn es ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Wann kann sowas vorkommen und ist das im Mietrecht geregelt. Bedeutet das vielleicht nur, dass man ad hoc, also von einem Tag auf den anderen ausziehen kann?
Ich denke es handelt sich um den Rücktritt vom Mietvertrag, kann ich aber nicht so genau sagen. Alles andere ist soweit ich weiß nicht möglich, da es in Gesetzen geregelt ist und in einem Mietvertrag nichtig wäre.
Viel Glück wünscht
Peppi