Hallo,
ich bin kurz davor einen Mietvertrag abzuschließen, aber bin etwas verwirrt, bzw es ist mir nicht ganz klar, ob in dem Vertrag ein Kündigungsverzicht vereinbart werden soll.
Hier die Passage aus meinem Mietvertrag!
§2 Nr.2
Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum ( — da steht kein Datum drin) erklären. Der darin liegende Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss der Vertrages und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraumes vereinbart werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
Ich habe mit meinem Makler diesbezüglich geschrieben, aber habe bis jetzt noch keine klare Antwort dazu. Ich habe nur diese Antwort bekommen.
„selbstverständlich wird dieser Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, d.h. mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist abgeschlossen.
Der Vertrag könnte mit beidseitigem Einvernehmen auf bis zu 47 Monaten festgeschrieben werden, falls gewünscht.
Dieser vorbereitete Vertrag ist unbefristet vorbereitet.“
Diese Frage habe ich dabei gestellt:
Ich habe mir den Mietvertrag durchgelesen und ich habe bemerkt, dass ein Kündigungsverzicht für 47 Monate darin vereinbart werden soll.
Ist es auch möglich, den Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abzuschließen?!
Ich habe mich evtl etwas falsch ausgedrückt und hätte intensiver auf den Verzicht eingehen sollen, aber auf den Verzicht ist der Makler ja gar nicht eingegangen. Deswegen bin ich mir ziemlich unsicher, ob ich unterschreiben soll… denn ich möchte mich nicht an eine Wohnung 4 Jahre lang binden…!!!
Vielen Dank schon mal im Voraus und hoffe auf zahlreiche Antworten!
Gruß Sonne