Kündigungsverzicht Mietvertrag

Hallo,

ich bin kurz davor einen Mietvertrag abzuschließen, aber bin etwas verwirrt, bzw es ist mir nicht ganz klar, ob in dem Vertrag ein Kündigungsverzicht vereinbart werden soll.

Hier die Passage aus meinem Mietvertrag!

§2 Nr.2
Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum ( — da steht kein Datum drin) erklären. Der darin liegende Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss der Vertrages und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraumes vereinbart werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.

Ich habe mit meinem Makler diesbezüglich geschrieben, aber habe bis jetzt noch keine klare Antwort dazu. Ich habe nur diese Antwort bekommen.

„selbstverständlich wird dieser Mietvertrag auf unbestimmte Zeit, d.h. mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist abgeschlossen.
Der Vertrag könnte mit beidseitigem Einvernehmen auf bis zu 47 Monaten festgeschrieben werden, falls gewünscht.
Dieser vorbereitete Vertrag ist unbefristet vorbereitet.“

Diese Frage habe ich dabei gestellt:
Ich habe mir den Mietvertrag durchgelesen und ich habe bemerkt, dass ein Kündigungsverzicht für 47 Monate darin vereinbart werden soll.
Ist es auch möglich, den Mietvertrag auf unbestimmte Zeit abzuschließen?!

Ich habe mich evtl etwas falsch ausgedrückt und hätte intensiver auf den Verzicht eingehen sollen, aber auf den Verzicht ist der Makler ja gar nicht eingegangen. Deswegen bin ich mir ziemlich unsicher, ob ich unterschreiben soll… denn ich möchte mich nicht an eine Wohnung 4 Jahre lang binden…!!!

Vielen Dank schon mal im Voraus und hoffe auf zahlreiche Antworten!

Gruß Sonne

Hallo, in Ihrem Vertrag ist doch eindeutig kein Kündigungsverzicht vereinbart. Auf Ihre Anfrage hin, hat der Makler dies auch eindeutig bestätigt. Verstehe das Problem leider nicht.

wenn du den vertrag auf unbestimmte zeit schließn willst, so kannst du natürlich den kündigungsverzicht so nicht unterzeichnen. klar kannn er vereinbart werden.

Wie Sie richtig bebmerken, ist der Vertrag grundsätzlich unbefristet gestaltet. Füllen Sie also die Rubik in der ein Ausschluß für eine bestimmte anzahl von Jahren, die man mit 1 - 4 jahren ergänzen könnte aus, dann wäre der Kündigungsausschluß im gegenseitigen Einvernehmen erklärt. Lasssen Sie diesen Passus offen oder besser noch streichen Sie diese Zeilen, dann gilt der Vertag unbefristet mit der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Vielen Dank für die Antworten!
Also solang kein Datum eingetragen ist, muss man den Punkt nicht beachten… warum streicht man diesen nicht gleich… damit solche Missverständnisse nicht auftauchen…

Vielen Dank nochmal für die Antworten!

Gruß Sonne

Das ist eine Alternative, die ausgefüllt entweder dem Mieter eine gewisse Sicherheit zur längerfristgen Nutzung der Wohnung - z.B. Schutz vor einer Eigenbedarfskündigung - oder dem Vermieter die Gewähr für eine etwas längerfristge Vermietung der Wohnung ohne hohe Fluktuation eröffnet. Insoweit ist die alternative Formulierung sinnvoll.