Hallo liebe Experten,
ein Mietvertrag wird zum 1.10.2013 geschlossen. Er enthält eine Vereinbarung über einen wechselseitigen Kündigungsverzicht, wobei der Zeitraum offenbar fehlerhaft angegeben ist. Die genaue Formulierung lautet wie folgt:
„Vermieter und Mieter verzichten wechselseitig für die Dauer von 2 Jahren auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von 2 Jahren, d.h. frühestens zum 31.08.2014 mit der gesetzlichen Frist zulässig.“
Darüber hinaus steht dann noch, dass das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt bleibt und dass nach den 2 Jahren die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.
Das Datum ist ja offensichtlich falsch eingetragen. Wie würde das denn im Streitfall bewertet werden? Ist der angegebene Zeitraum von 2 Jahren hinreichend, um das Datum als Fehler zu bewerten, oder könnte der Mieter sich hier auf das Datum berufen und schon ab da mit der gesetzlichen Frist kündigen?
Vg,
Inka