Kündigungsvorlage?!

Hi,
ich suche eie Kündigungsvorlage für Vermieter…

wegen Eigenbedarf, aber dneke mir würde auch eine andere Kündigung Helfen, es geht nur um die Formulierung…?!

Hab nichts bei google gefunden(das nichts kostet)

Kündigungsvorlage?!
hallo Alex

ich suche eie Kündigungsvorlage für Vermieter…
wegen Eigenbedarf, aber dneke mir würde auch eine andere
Kündigung Helfen, es geht nur um die Formulierung…?!

meinst Du die Einheitskündigung (analog dem Einheitsmietvertrag) ???

Hab nichts bei google gefunden(das nichts kostet)

doch - die Vorlage für die Einheitskündigung kostet - und zwar teuer

mfg
Wolfgang

Hallo alex,

eine Kündigung wegen Eigenbedarf sieht in der Regel so aus:

Einschreiben-Rückschein oder per Bote
Herrn/Frau … (wichtig: alle Mieter)

Ort, Datum…

Betrifft: Mietverhältnis Musterstr. 123 in 12345 Musterstadt
Kündigung wegen Eigenbedarf

Sehr geehrter Herr/Frau …,

hiermit kündige ich Ihnen das am … 19… geschlossene Mietverhältnis bezüglich der Wohnung im x. Stockwert, links/rechts, bestehend aus xx Zimmerrn, Küche, Bad, WC, Flur und Kellerabteil im Anwesen Musterstr. 123 in Musterstadt zum … (Datum, wichtig: Kündigungsfrist einhalten) wegen Eigenbedarfs.

Begründung: Unsere Tochter ist jetzt 19 Jahre alt und beginnt am 1. September 2006 ihr BWL-Studium in Musterstadt. Unsere Tochter wohnt noch bei uns im elterlichen Haus und benötigt zum Studiumbeginn in Musterstadt die derzeit von Ihnen bewohnte Wohnung. Weder wir noch unsere Tochter verfügen in Musterstadt über anderweitigen Wohnraum.

Unter den Voraussetzungen der Paragraphen 574 bis 574b BGB haben Sie nach dem Gesetz das Recht, der Kündigung wegen Härte zu widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen. Die Erklärung, mit der Sie der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, bedarf der schriftlichen Form und muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter eingehen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist müssen Sie die Wohnung geräumt an uns herausgeben. Sofern Sie die Wohnung früher räumen, sind wir damit einverstanden, sofern Sie uns die 2 Wochen vorher mittilen.

Bereits jetzt widersprechen wir einer stillschweigen Vertragsverlänung nach Paragraph 545 BGB.

Mit freundlichen grüssen
Vermieter (wichtig: alle Vermieter)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

DANKE…Das hat mir schon sehr viel geholfen…!

Alex