Kündigungswille hinreichend zum Ausdruck gebracht?

Ein Kündigungsschreiben für einen Vertrag im Fitnessstudio ist dort angeblich nie eingegangen (unglücklicherweise nicht per Einschreiben abgeschickt…)

Nach telefonischer Rückfrage erfolgte nocheinmal per e-Mail eine Nachfrage, in der auf die Kündigung hingewiesen wurde mit folgendem Wortlaut:

"Am 5.8.09 hatte ich Ihnen per Post meine Kündigung des Vertrages zum 15.9.09 übersand. Nun habe ich bei Durchsicht meiner Kontoauszüge festgestellt, dass die Mitgliedsbeiträge weiterhin abgebucht werden.

Nach telefonischer Rückfrage bei Ihrem Customer Service wurde mir mitgeteilt, dass die Kündigung angeblich nicht eingegangen sei und somit nicht berücksichtigt werde könne. Diese Aussage ist natürlich nicht akzeptabel.

Ich fordere Sie daher auf, mir die unrechtmäßig eingezogenen Beiträge umgehend auf mein Ihnen bekanntes Konto zu erstatten. Sollte ich diesbezüglich bis 8.1.10 keine Bestätigung erhalten, werde ich die Lastschriften bei meiner Bank widerrufen und behalte mir darüber hinaus vor, die Angelegenheit meinem Anwalt zu übergeben."

Der Zugang dieser E-Mail wurde schriftlich bestätigt. Nun meine Frage: Aus dem Schreiben geht doch unmissverständlich der Kündigungwille hervor, auch wenn dieses nicht wortwörtlich geschrieben ist. Ist es rechtlich also als Kündigung zu interpretieren oder nicht? (logischerweise würde die Kündigungsfrist allerdings wohl erst mit dem Versand der eMail zu laufen beginnen, nicht mit der verschlampten Kündigung)

Danke schonmal für sachdienliche Hinweise!

Briefe verschwinden in der Tat. Wenn dem Unternehmen keine Kündigung vorliegt und du darüber keinen Nachweis hast, dann hast du faktisch einfach schlechte Karten. Das Vertragsverhältnis zwischen dir und dem Fitnessstudio besteht unverändert. Von daher kannst du dir eigentlich das Schreiben ganz verkneifen, den Gang zum Anwalt noch viel mehr. Es würden neben den monatlichen Beiträgen nur noch sinnlos verursachte Anwaltskosten dazu kommen. Hier in diesem Fall wäre es dann sinnvoller eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin zu schreiben und diese per Einschreiben zu versenden.