Kündigungszeit

Habe ein kleines Problem beim Verstehen

Kündigung muss ja zum Anfang des Monats sein, spätestens zum 3. Werktag laut Mietvertrag.
Das heisst dann somit, wenn die Miete nicht bis zum 3. auf dem Konto des Vermieters ist, könnte mir dieser, da es zweimal passiert ist kündigen (keine vollständige Zahlung). Wäre das dann eine „fristlose Kündigung“? Und beträgt dort die Kündigungszeit auch 3 Monate?
Andersrum, falls der Vermieter kündigen möchte zwecks Eigenbedarf, aber noch abwartet ob ich die Miete zahle und dies bis zum 3. Werktag nicht eintritt und er dann die Kündigung ausspricht, sind es dann doch 4 Monate Kündigungszeit oder?

Dank im Voraus Heike

Hallo Heike,

nein, eine fristlose Kündigung wäre hier nicht möglich. Die Kündigungsfrist heisst „fristlos“ was nichts anderes bedeutet als dass dem Mieter meist eien Frist von höchstens zwei Wochen zum Auszug eingeräumt würde.

Wenn der Mieter zu spät zahlt, muss der VM den Mieter abmahnen und ihm androhen, dass er im Wiederholungsfall fristlos, hilfsweise mit der gesetzlichen Frist kündigt. Dies sind drei Monate. Hier abzuwarten und dann wegen Eigenbedarf zu kündigen, wenn die Miete zu spät eingeht, ist der klassische Fall des vorgetäuschten Eigenbedarfes, der hohe Schadenersatzansprüche des VM an den Mieter zur Folge haben kann.

In einem Mehrfamilienhaus wird es schwierig. Wenn der Mieter mit dem VM alleine in einem Haus wohnt ist es erheblich einfacher. Dann kann der VM ein Sonderkündigungsrecht geltend machen, muss keien Kündigungsgründe nennen, sondern lediglich darauf verweisen, dass es sich um eine Mietwohnung in einem vom VM selbst bewohnten Wohnhaus mit nicht mehr als zwei Wohnungen handelt. Dann jedoch ist die Kündigungsfrist bei sechs Monaten. Empfehlung: Die hier von Dir angedachten Tricks unterlassen und nach Recht und Gesetz vorgehen.

Grüsse Günter

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