Kündigungszeit eines Einheitsmietsvertrages

hallo zusammen,

jemand hat das problem dass er ab 1.6.04 ein neues haus mieten kann, aber derzeit noch im mietsverhältnis steht.
es besteht ein einheitsmietsvertrag der am 2.8.01 unterschrieben wurde und das mietsverhältnis begann am 1.9.01.

normalerweise denke ich das die kündigungsfrist 3 monate beträgt. nun ist aber zu ohren gekommen, dass man noch morgen ( 5.4.04)das verhältnis zum 30.6.04 kündigen könnte, da morgen erst der dritte werktag im monat ist( samstag zählt hier anscheinend nicht).

wer kann mir helfen ob das so korrekt ist bzw. wo kann man sich im netz informieren?

Danke im voraus!!

Eilt sehr :smile:

gruss
olli

Hallo Olli

Die Kündigung muss dem VM bis spätestens zum 05.04.04 zugestellt werden um zum 30.06.04 wirksam zu werden.
Der Samstag zählt in der Regel als Werktag. Einzige Ausnahme: wenn der 3. Werktag auf einen Samstag fällt, wird er nicht mit gerechnet.
Der 3. Werktag fäält dann auf den nächsten Werktag, hier der 05.04.04

Gruss
Marie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]