Kündigungszeit für Gewerbe

Hallo,

es geht um Kündigungszeiten für ein Ladenlokal.
angemietet wurde es 1995.
Im Vertrag steht…
Das Mietverhältnis endet am 31.07.1996 die Mietzeit verlängert sich um 1 Jahr, wenn eine der Parteien nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit der Verlängerung widerspricht.

Gekündigt habe ich per Einschreiben am 19.01.2010.
Nun behauptet der Vermieter, bei so einer langen Mietzeit würde die Küpndigungsfrist 18 Monate betragen.
Stimmt das oder endet das Mitverhältnis zum 31.07?

Hallo,

es gilt grundsätzlich das was im Mietvertrag steht . Allerdinngs wenn der Vermieter auf Stur stelt werden sie einen ANWALT BEAUFTRAGEN MÜSSEN : iCH HOFFE ICH KONNNTE ihnen weiter helfen

Ich meine auch dass die Mietzeit spätestens am 31.7.beendet ist.
Auch wenn es sich um ein langjähriges Mietverhältnis handelt. Bei Mietwohnung gilt 3 Monate Kündigungsfrist, egal wie lange das Mietverhältnis war. Die alten Mietverträge bezüglich Mietwohnungen und der Kündigungsfristen, gelten bezüglich der Mietwohnungen nicht mehr.Diese Klausel wurde als ungültig erklärt. Der Mieter hat immer lediglich 3 Monate Kündigungsfrist, bei Mietwohnungen.

Bei gewerblich Mieten kenne ich mich nicht gut aus. Aber es wurde ja bereits am 19.1.2010 zum 31.7.gekündigt. Kündigungsfrist von 18 Monaten kann nicht sein, da ja anderes im Mietvertrag vereinbart ist.

Ich würde dem Vermieter mitteilen, dass ich leider die Miete nicht mehr aufbringe.
Kaution hat der Vermieter wohl auch.
Ich würde keine Miete mehr überweise, denn bis 31.7. kann der nicht groß Mahnverfahren anzetteln.
Der kann ja nach Auszug die Restmiete mit der Kaution verrechnen. Allerdings rechtens ist diese Empfehlung nicht. Aber so kommt man wohl am besten schnell aus dem Mietverhältnis raus. Kein Geld kann nicht zahlen.
Dann hat man auch schon ein Teil der bezahlten Kaution, in der Tasche. Es könnte ja sein dass der Vermieter Schäden sucht und die Kaution behalten möchte. Darum besser mal etwas drixen