Kündigungszeitpunkt bei Kündigungsausschluss

Hallo Antworter:smile:, folgende Frage habe ich zu einem Mietvertrag:

„Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist für Mieter und Vermieter für ein Jahr ausgeschlossen.“

Kann das Mietverhältnis nun zum Ende des ersten Mietjahres gekündigt werden, oder muss dieses erst verstreichen und dann mit dreimonatiger Kündigungsfrist gekündigt werden? Vielen Dank schonmal!!

Hallo,

die Kündigung wird doch erst wirksam mit der Auflösung des Mietvertrages. Dahingehend kann die Kündigung auch innerhalb des Jahres „angekündigt“ werden, also entsprechend den vereinbarten Fristen. Die Mietzeit beträgt genau ein Jahr, wie vereinbart. Und wenns unbedingt sein muß, einen Tag vor Mietende kann widerrufen werden, kann aber finanzielle Folgen nach sich ziehen (Aufwandsentschädigungen).

Gruß
Selorius