Hallo Antworter:smile:, folgende Frage habe ich zu einem Mietvertrag:
„Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung ist für Mieter und Vermieter für ein Jahr ausgeschlossen.“
Kann das Mietverhältnis nun zum Ende des ersten Mietjahres gekündigt werden, oder muss dieses erst verstreichen und dann mit dreimonatiger Kündigungsfrist gekündigt werden? Vielen Dank schonmal!!