Kündigungszeitpunkt fraglich ...sehr kurios!

Ein wirklich kurioser Fall aus dem Arbeitsrecht habe ich hier für Euch zum nachlesen!

Wenn ein Angestellter am 1.April 15 Jahre im Öffentlichen Dienst arbeitet. (Also es sind noch genau 24 Kalendertage bis da hin) Der Arbeitgeber meint nun, man müsse diesen Angestellten ordentlich Verhaltens-bedingt kündigen. Seine letzte Abmahnung liegt über zwei Jahre zurück und hatte mit dem Ihm jetzt vorgeworfenen Fall nein gar nix zu tun.(also nicht einschlägig) Die Art der Kündigung Geht aber „nach“ 15 Jahren Betriebszugehörigkeit nicht mehr. (Bis die 15 Jahre erreicht sind fehlen noch ein paar lächerliche Tage) Jetzt ist die Frage: Es stehen dem Angestellten 6 Monate Kündigungsfrist zu. Zählt diese Kündigungsfrist zur Betriebszugehörigkeit mit dazu? Diesen Kündigungsschutz hat er sich ja über die Jahre hinweg ja erarbeitet. Denn dann würde er ja 15 Jahre und 6 Monate im Betrieb sein und man könnte Ihm nicht kündigen. Oder muss der Arbeitgeber den Angestellten 6 Monate „bevor“ er die 15 Jahre erreicht habe kündigen? In dem Fall zum Ende des 1.Quartals 2009. Hat der Arbeitgeber aber nicht. Gas & Stromrechnungen und Handyrechnungen müssen ja auch immer drei Monate „bevor“ das Jahr oder der Zeitpunkt um ist, gekündigt werden. Natürlich kann man kein Arbeitsvertrag mit einer Stromrechnung vergleichen. Aber der Angestellte wurde am 27. Februar 2009 „ordentlich verhaltensbedingt“ gekündigt und nur wenige Tage später am jetzigen kommenden 1.April hätte er die 15 Jahre geschafft. Seine Rettung „könnte“ diese 15 Jahresregelung sein. Aber dazu ist die Frage wichtig: Wenn die Ihm zustehende Kündigungszeit mit zur Betriebszugehörigkeit zählt, und sein Arbeitsverhältnis erst dann am 1.September offiziell endet, dann kann man den Angestellten doch gar nicht mehr kündigen… oder irre ich da gewaltig?
Die erste Kündigung wurde auch angefochten vom 27. Februar…welche ja zum dritten Quartal 1.September das Arbeitsverhältnis beenden sollte. Wenn jetzt Mitte März erneut eine Kündigung kommt wovon man ausgehen kann, sind es aber dann weniger als 6 Monate bis zum 1.September. So dürfte der Arbeitgeber doch im öffentlichen Dienst, nur zum jeweiligen Quartalsende kündigen. Da er den 1.September „verpasst“ hat, (Statt Unterschrift leserlich stand nur i.A. und ein Kürzel) und bis heute keine neue Kündigung eingegangen ist… kommt ja nur noch der 31.Dezember in Frage. Das hingegen würde heißen, dass er den Angestellten erst im Juli kündigen könnte, denn Vorher schon kündigen zum 31.Dezember ist wohl schwer möglich??? Oder geht das auch? Im Juli kann er aber nicht mehr eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung aussprechen, da dann der 1.April, also die 15 Jahre Schallmauer überschritten wurde und es nur noch mit außerordentlicher Kündigung geht.

Was habt der Angestellte getan? Er ist Hausmeister und man hat eine Fremdfirma zur Reinigung zugeteilt bekommen. Er kennt weder die Verträge noch den Umfang den diese Fremdfirma zu leisten hat.(Hat die Stadt abgeschlossen) Diese Fremdfirma lieferte eine saumäßige Arbeit ab, dass sogar schon die örtliche Presse aufmerksam wurde… Er hatte über fünfmal seinen Vorgesetzen um Hilfe gebeten, nix passiert. Denn die Firma war ja schön „billig“ Als wirklich alles verschimmelte, WC-Anlagen drohten , das da sich Kinder ansteckten, habt der Hausmeister den Mann der reinigte als „Betrüger“ bezeichnet, der die Stadt, die anderen Putzfrauen von der Stadt und die Schüler betrügt in dem er seine Arbeit quasi nicht macht. Als er dann ungemein provoziert wurde, hat er dann diese Person von der Fremdfirma den Schlüssel abgenommen und aus die Schule geschmissen. Sämtliche Prügel musste er einstecken und jeder dachte, was dieser Hausmeister, wo es nie Probleme gab in den letzten 15 Jahren, was das für eine faule Sau geworden ist… Er selber hatte keine Dienstanweisung für Hausmeister, keine Arbeitsplatz oder Leistungsbeschreibung und durfte nur brav 15 Stunden täglich arbeiten. Nun wirft man Ihm vor, dass ich Kompetenzen überschritten hätte. Er hätte seine Pflicht mit pures" Melden" genüge getan. Von melden wird kein Klo sauber… hätte er im Gegenzug nur „gemeldet“ hätte man Ihm ja auch rauswerfen können… denn dann würde es wohl als Pflicht definiert für Sauberkeit und Kontrolle zu sorgen. Machte er das aber…… ist es Schikane…so sein Arbeitgeber. Wer soll da noch diese Welt verstehen?
Jetzt noch mal die Frage:
„Wann“ hätte man kündigen müssen seitens der Stadt oder hat dieser Hausmeister eine Change mit einem blauen Auge davon zu kommen?
Schon interessant oder?
Jörg

Hallo,

maßgeblich für die Kündigungsfrist ist der Zugang des Kündigungsschreibens beim AN, wobei der AN den Zugang nicht schuldhaft verzögern oder vereiteln darf.

Ob die Kündigungsgründe tragen, läßt sich leider aus Deiner etwas konfusen Darstellung mit mehr Wertungen als Fakten überhaupt nicht erschließen. Das muß letztendlich sowieso ein Fachmensch vor Ort, der alle Unterlagen vorliegen hat, prüfen.

&Tschüß

Wolfgang