Kündigungszeitpunkt - mal wieder ;-)

Hallo,

ich habe mir die meisten Postings durchgesehen und das ist immer von 4 Wochen KF die Rede.

Passt nicht ganz zu meinem Beispiel.

Angenommen ein AN möchte zum 31.12. des Jahres kündigen, im AV steht 1 Monat zum Monatsende bzw. des 15. des Monats.

Wann muss die Kündigung beim AG eintreffen?
Reicht der 03.12. aus oder muss es der 30.11. sein?

Anmerkung: angenommen der AG befindet sich soweit entfernt, dass eine persönliche Übergabe nicht möglich ist und daher per Einschreiben/Rückschein geschickt werden muss (evlt. per Fax vorab zur Absicherung?).

Vielen Dank.

Hi!

Angenommen ein AN möchte zum 31.12. des Jahres kündigen, im AV
steht 1 Monat zum Monatsende bzw. des 15. des Monats.

03.12. plus 1 Monat = 03.01. = zu spät.

Also EINGANG (!!!) spätestens 30.11.

Anmerkung: angenommen der AG befindet sich soweit entfernt,
dass eine persönliche Übergabe nicht möglich ist und daher per
Einschreiben/Rückschein geschickt werden muss

Und wenn der Rückschein nicht eingelöst wird?

Wenn schon Einschreiben, dass Einwurfeinschreiben.

(evlt. per Fax
vorab zur Absicherung?).

Kann man sich sparen, das Kündigungen per Fax im Arbeitsrecht unwirksam sind.

LG
Guido

Man könnte auch die Kündigung der Sekretärin fristgerecht vorlegen und stempeln lassen.

Hi!

Man könnte auch den Grichtsvollzieher losshicken - sicherer geht wohl nicht (die Sekretärin MUSS ja nix unterschreiben)

LG
Guido, der sich manchmal fragt, wie ein AG ticken muss, der sich da weigert

Kurz und knapp: 30.11.!

Grüße,

Caroline

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Jetzt MUSS ich doch mal :smile:
Huhu!

Kurz und knapp: 30.11.!

Sag wenigstens, dass sie in der normalen Geschäftszeit (und nicht erst abends um 23 Uhr) dort eingehen muss!

OK, habe ich auch vergessen, aber ich bin auch kein Jurist *fg*

LG
Guido

Hallo Guido,

also soll ich mich noch klarer ausdrücken??? :wink: OK, ich versuch´s.
Allerdings war meine Antwort exakt auf die Frage zugeschnitten…

LG Caroline

Sag wenigstens, dass sie in der normalen Geschäftszeit (und
nicht erst abends um 23 Uhr) dort eingehen muss!

OK, habe ich auch vergessen, aber ich bin auch kein Jurist
*fg*

LG
Guido

…und wo wir grad beim Thema sind: ZUGANG- nicht EINGANG!!! Das sind 2 juristisch völlig unterschiedliche Begriffe.

So, und jetzt genug :wink:

Allen Lesern ein schönes Wochenende!

Also EINGANG (!!!) spätestens 30.11.

Hi!

…und wo wir grad beim Thema sind: ZUGANG- nicht EINGANG!!!
Das sind 2 juristisch völlig unterschiedliche Begriffe.

Tja - für SOLCHE Korinthen sind ja die Juristen hier im Brett da *fg*

Liebe Grüße
Guido