Kündigungszeitpunkt nach § 622 BGB (Theorie)

Hallo,

ich bin seit einigen Tagen am grübeln, welche rechtlichen Konsequenzen eine Kündigung zum bspw. 11. eines Monats hätte. Im BGB heißt es ja ausdrücklich, zum 15. oder Monatsende.

In einem meiner Rechtslehrebücher stand, dass die Kündigung im Extremfall sogar unwirksam werden könnte. Was unter Extremfall zu verstehen ist, stand dort leider nicht.

Kennt jemand eine Lösung und vielleicht sogar einen Verweis, z.B. ein LAG oder BAG-Urteil?

Vielen Dank.

Umdeutung
Hi!

Kennt jemand eine Lösung und vielleicht sogar einen Verweis,
z.B. ein LAG oder BAG-Urteil?

In der Regel werden solche Kündigungen nicht für komplett unwirksam erklärt, sondern zum nächstmöglichen Termin umgeseutet.

Google mal dana - sollte was zu finden sein.

LG
Guido

P.S. Etwaige wirksamen anderen Vereinbarungen, die einen anderen Termin möglich machen, seinen ausdrücklich ausgeschlossen

Hallo

Kennt jemand eine Lösung

BGB § 140 Umdeutung

Entspricht ein nichtiges Rechtsgeschäft den Erfordernissen eines anderen Rechtsgeschäfts, so gilt das letztere, wenn anzunehmen ist, dass dessen Geltung bei Kenntnis der Nichtigkeit gewollt sein würde.

Gruß,
LeoLo