Hallo,
angenommen man hat eine Versicherung, deren Laufzeit laut Police vom 01.07.05 bis 01.07.06 geht. Diese verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf rechtzeitig gekündigt wird. Weiter angenommen, die Versicherung kündigt den VN nun die Versicherung im Febr. 06, fristgerecht zum 01.01.07. Das wäre doch nicht richtig oder ? Wenn das nicht richtig ist, könnte der VN dann erklären, das die Kündigung nicht akzeptiert wird, da Kündigungszeit nicht korrekt und kann er dann selbst kündigen, pünktlich im März zum 01.07.06 ?
Danke im voraus
Moni
fristgerecht zum 01.01.07. Das wäre doch nicht richtig oder ?
Es scheint sich hier um eine außerordentliche Kündigung zu handeln und dann wäre es richtig.
Wenn das nicht richtig ist, könnte der VN dann erklären, das
die Kündigung nicht akzeptiert wird, da Kündigungszeit nicht
korrekt und kann er dann selbst kündigen, pünktlich im März
zum 01.07.06 ?
Wozu soll das gut sein ? Wenn Die Kündigung sowieso zum 1.7. erfolgen würde, kann man auch die zum 1.1. akzeptieren. Ich verstehe den Sinn und den Hintergrund dieser Frage nicht.
Hintergrund für den VN zum 01.07. zu kündigen wäre, das er mit der Versicherung nichts mehr zu tun haben will. Frage ist also, wenn die Versicherung nicht gekündigt hätte sondern der VN, kann dieser dann zum 01.07. kündigen oder hätte er erst selbst zum 01.01. kündigen können. ?
Gruß
Moni
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Hintergrund für den VN zum 01.07. zu kündigen wäre, das er mit
der Versicherung nichts mehr zu tun haben will.
Dann soll er doch die Kündigung zum 01.01. akzeptieren.
also, wenn die Versicherung nicht gekündigt hätte sondern der
VN, kann dieser dann zum 01.07. kündigen oder hätte er erst
selbst zum 01.01. kündigen können. ?
Du schreibst, der Vertrag lief vom 01.07.05 bis 01.07.06, also kann der VN zum 01.07.06 kündigen.
Fragen :
Um welche Versicherunhssparte handelt es sich ?
Warum hat die Versicherung gekündigt ? (Schaden, Nicht-Zahlung des Beitrages ?)
Versicherer hat immer pünktlich bezahlt, Schäden gab es keine, jedoch möchte man Gründe der Kündigung hier nicht öffentlich erwähnen. Zu kurios…
Moni
Versicherer hat immer pünktlich bezahlt, Schäden gab es keine,
jedoch möchte man Gründe der Kündigung hier nicht öffentlich
erwähnen. Zu kurios…
Moni
Hallo,
kleine Versicherungskunde:
„Versicherer“ ist die Versicherung.
„Versicherungsnehmer“ ist der Kunde
Zum Thema:
wenn Hauptfälligkeit der 1.7. eines jeden Jahres ist, gilt die 3 monatige Kündigungsfrist jeweils zum 1.7… Ich verstehe nicht, warum der Versicherer den Vertrag jetzt schin zum nächsten 1.1. kpndigen sollte. Hätte der Versicherer einen Grund für eine außerordentliche Kündigung (z.B.Schaden) kündigt der Versicherer den Vertrag mit monatsfrist, aber eben nicht zum 1.1…
Ich würde empfehlen, dass du den Vertrag anschaust, wann tatsächlich die Hauptfälligkeit ist!
Gruß
Michael