Hallo,
AN will kündigen.
Arbeitet seit 9 Jahren im Unternhemen.
Kundigunsfrits im Arbeitsvertrag: 6 Wochen zum Quartalsende
Gestzl. BGB §622 sind 4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Welche ist nun bindend ?
Eigentlich das Gestz , oder ?
Gruß
Fritzle