Kündigunsfrist bei Verlängergung um 12 Monate ?

Hallo,

anhand eines Mietvertrages möchte ich bitte wissen: wann ist zu kündigen (wann kann man kündigen) —> um wann auszuziehen?

Der Wortlaut im Vertrag:

§ Mietzeit

  1. Das Mietverhältnis beginnt am 01.02.2006 auf die Dauer von 12 Monaten und läuft bis zum 31.01.2007. Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, falls er nicht gekündigt wird.
  2. Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Besteht die Möglichkeit auch irgendwann innerhalb des Jahres mit einer 3-Monatsfrist zu kündigen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

Hallo Casion,

handelt es sich um einen Wohnraummietvertrag oder Gewerberaummietvertrag?

Bei Wohnraummietvertrag: Gewerblicher Mieter (Rechtsform?) oder durch eine Privatperson?

Gruß

Joschi

Es handelt sich um eine private Mietwohnung, die Mieter nutzen die Wohnung privat.

Hallo Casion,

Es handelt sich um eine private Mietwohnung, die Mieter nutzen
die Wohnung privat.

es gilt der § 573c Abs.1 BGB.

Die Wohnung ist also „mit 3 monatiger Frist“ zum Ende des Kalendermonates kündbar. Die Regelung über die automatische Verlängerung ist nicht gültig.

Link:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html

Gruß

Joschi

1000Dank für DIESE Antwort.
Wir haben dieser Tage ein Gespräch mit dem Vermieter und bereits „kopfschmerzen“, dass er uns für 12 Monate binden kann. (da wir ja die Kündigung zu Ende Oktober/Anfang November für Ende Januar verpasst haben)