Hallo,
ein Mietvertrag wurde abgeschlossen (29.06.2005)
Beginn 01.07.2005.
Dauer: „Es ist für beide Parteien für eine Zeit von 5 Jahren ab seinem Beginn unkündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.“
Kündigung: „Das Mitverhältnis kann von beiden Parteien 4 Monate vor Ablauf der Befristung gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr“
Meine Fragen:
Ist die 5 Jahresfrist und die Kündigungsfrist nach den Änderung 2001 überhaupt so rechtens bzw wann kann bzw darf vom Mieter gekündigt werden ?
Danke