Kündigunsfrist eines 5 Jahres Mietvertrages

Hallo,

ein Mietvertrag wurde abgeschlossen (29.06.2005)

Beginn 01.07.2005.

Dauer: „Es ist für beide Parteien für eine Zeit von 5 Jahren ab seinem Beginn unkündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.“

Kündigung: „Das Mitverhältnis kann von beiden Parteien 4 Monate vor Ablauf der Befristung gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, so verlängert sich das Mietverhältnis jeweils um ein weiteres Jahr“

Meine Fragen:

Ist die 5 Jahresfrist und die Kündigungsfrist nach den Änderung 2001 überhaupt so rechtens bzw wann kann bzw darf vom Mieter gekündigt werden ?

Danke

Hallo KerlRgbg,

Ist die 5 Jahresfrist und die Kündigungsfrist nach den
Änderung 2001 überhaupt so rechtens bzw wann kann bzw darf vom
Mieter gekündigt werden ?

nein, der Ausschluß darf max 4 Jahre betragen:

BGH Urteil vom 06.04.05 (VIII ZR 27/04)
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec…

Die automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr ist ebenfalls unzulässig nach § 573c Abs.4 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html)

Angaben beziehen sich auf Wohnraummietverträge.

Gruß

Joschi