Wenn der Mieter kündigt am 3. August und hält seine 3 Monate Kündigung ein bis 31. 10. ist aber schon am 17.08.ausgezogen. Wie verhält es sich dann mit der Fixkostenabrechnung ( Schornsteinfeger, Grundsteuer,Wartung für Heizung ) ,werden diese bis Auszug oder bis zum 31.10 berechnet. Vielen Dank für Antworten. Liebe Grüsse Hilu
Hallo Hilu,
bis zum 31.10.
Die von Dir genannten Kosten entstehen unabhängig davon, ob die Wohnung bewohnt wird, oder nicht.
Gruß
Alfred
Bis zum Ende der Mietzeit (hier also 31.10.).
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