Kündigunsgfristen wenn ArbeitNEHMER wechseln möcht

Hallo an alle!

Wenn ein Arbeitnehmer aus dem Öffentlichen Dienst eine neue Stelle angeboten bekommt, welche Kündigungsfristen gelten dann bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer beim alten Arbeitgeber. Arbeitsvertrag nach BAT, übergeleitet in den TV-L.

Im BGB gibt es ja die Möglichkeit, als Arbeitnehmer mit einer 4-Wochenfrist zum 15. eines Kalendermonats zu kündigen. Dieser Satz fehlt im TV-L. Soll das tatsächlich heißen, dass ein Arbeitnehmer tatsächlich 3 Monate warten muss (5 Jahre Beschäftigungszeit), bis er eine neue Stelle antreten kann?

Ok, es gebe noch die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren, aber das ist ja eher der kompliziertere Weg.

Viele Grüße,
hoppi23

Hallo,

Soll das tatsächlich heißen, dass ein
Arbeitnehmer tatsächlich 3 Monate warten muss (5 Jahre
Beschäftigungszeit), bis er eine neue Stelle antreten kann?

Das käme auf den Wortlaut des TV-L diesbezüglich an. Bitte einfach mal den entsprechenden Passus hier rein kopieren. :smile:

MfG

Das käme auf den Wortlaut des TV-L diesbezüglich an. Bitte
einfach mal den entsprechenden Passus hier rein kopieren. :smile:

MfG

Hi,

den TV-L als PDF komplett findet man hier (330kb)
http://www.tdl.bayern.de/TV-Laender-Reform/TV-L/TV-L…

Ich hoffe der Link funktioniert. Die betreffenden Paragraphen sind:
§ 33 und § 34

Falls der Link nicht funtkionieren sollte bitte eine kurze Nachricht senden.

Viele Grüße
hoppi23

Hallo,

Danke für den link.

Soll das tatsächlich heißen, dass ein
Arbeitnehmer tatsächlich 3 Monate warten muss (5 Jahre
Beschäftigungszeit), bis er eine neue Stelle antreten kann?

Unter Umständen (je nachdem, wann er kündigt) sogar noch länger. Der Zusatz „zum Schluss eines Kalendervierteljahres.“ gilt ja auch noch für die in der Aufzählung aufgeführten Fristen. Wenn er z.B erst Anfang Januar die Kündigung einreichen würde, wäre das dann zum 30.06 und somit fast 6 Monate.

Ok, es gebe noch die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag zu
vereinbaren, aber das ist ja eher der kompliziertere Weg.

Wieso der komplizierte Weg? Der AN braucht doch einfach nur danach zu fragen. In der Regel konzipiert den Vertrag dann der AG (vorausgesetzt natürlich, dass er bereit ist einen Aufhebungsvertrag mit dem AN zu machen).

MfG

Hi!

Danke für die Einschätzung!

Gruß,
hoppi23