Kündigunsgrundlage

Moin,

mal angenommen es gibt einen Arbeitnehmer, der gekündigt werden soll weil er fachlich völlig ungeeignet ist und menschlich nicht erträglich.

Bedarf es unbedingt einer vorherigen Abmahnung oder gibt es sonstige Möglichkeiten eine sofortige Kündigung möglich zu machen?

Ein Kollege von mir meinte sogar, daß es vorher dreier Abmanungen bedürfe - dies ist doch völlig falsch, oder?

Wäre froh um ein par allgemeine Hinweise…

Gruß

Bernd

Hallo Bernd,
das hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Größe des Betriebes, Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen, evtl. vorhandene vor Kündigung schützende Gründe (b. B. Schwangerschaft).
Je größer das Unternehmen und je länger der AN in selbigem ist, desdo schwieriger wird eine personenbedingte Kündigung.
Nur mit den bisherigen Ausgangspunkten kann die Frage nicht beantwortet werden.
Der AG hat jedoch selbstverständlich nach 3 Abmahnungen eine wesentlich bessere rechtlich Position im Falle der Kündigung und eines evtl. daraus resultierenden Verfahrens vor dem Arbeitsgericht.
MfG BM

Moin,

OK - etwas zu wenig Info´s ;o))

Nehmen wir mal an es handele sich um einen Betrieb mit ca. 250 Mitarbeitern, one Tarifbindung, Betriebsrat oder Sonstigem.

Der Herr sei seit ca. einem Jahr im Unternehmen. In dieser Zeit hätte es einen Leitungswechsel gegeben wodurch ärgerlicher Weise die Probezeit überstanden wurde. (alte Chef wollte wohl mit „weisser Weste“ gehen und zeigte eh fehlende Führungsqualität).

Die Inkompetenz stände übrigens ausser Frage und auch die Einstellung sei nur durch Betrug erlangt worden, da für die Position notwendige Kenntnisse und Erfahrungen nicht vorhanden sein obwohl beim Vorstellungsgespräch bejaht.

Gruß
Bernd
P.S.: Ich hoffe diesmal reichen die Informationen für mehr Ergebnisse ;o))

Hallo,

und auch die
Einstellung sei nur durch Betrug erlangt worden, da für die
Position notwendige Kenntnisse und Erfahrungen nicht vorhanden
sein obwohl beim Vorstellungsgespräch bejaht.

Das ist doch sicher (mit Zeugen?) nachweisbar?

P.S.: Ich hoffe diesmal reichen die Informationen für mehr
Ergebnisse ;o))

Nö, das ist - eigentlich - auch noch ein bissel wenig an Infos. Hat derjenige evtl. auch seinen Lebenslauf ‚‚überarbeitet‘‘(?), Zeugnisse ‚‚frisiert‘‘(?) o.ä., um an die Stelle/Position zu gelangen? Dann bräuchte es möglicherweise nicht mal einer Kündigung.

Aber wenn Anfechtung eines Vertrages in Frage käme, sollte man das mit nem Anwalt besprechen und nicht mit anonymen usern in nem Forum.

MfG

Allgemeiner Irrglaube
Hi!

Der AG hat jedoch selbstverständlich nach 3 Abmahnungen eine
wesentlich bessere rechtlich Position im Falle der Kündigung
und eines evtl. daraus resultierenden Verfahrens vor dem
Arbeitsgericht.

DAS ist ein weit verbreiteter Irrglaube!
Es kommt vor, dass dem AG bei 3 Abmahnungen schon mal mangelhafte Ernsthaftigkeit vorgeworfen wird - und das nicht selten!

Bei gewissen „Vergehen“ erachten gewisse Arbeitsgerichte schon die zweite Abmahnung als Hinweis, dass das Vergehen dem AG nicht so sehr belasten kann…

Zugegeben ein extremes Beispiel
http://www.arbeitsrecht.org/abmahnung/rechtsprechung…

LG
Guido

MOD Auf Wunsch des Users einmal „nicht selten“ gelöscht g