Frau XYZ hat einen Vertrag bei einem Fitnesstudio unterschrieben welches sich ABCD nennt. Jedoch konnte dieses Studio nicht so genannt werden, da es mit der Namensfindung Probleme gegeben hat. Daraufhin wurde das Studio anders genannt. Ist der Vertrag jetzt trotzdem gültig? Die ABCD Firma wurde ja praktisch gar nicht gegründet, also wurde ein Vertrag geschlossen mit einer Firma die es gar nicht gab.
Frau XYZ hat einen Vertrag bei einem Fitnesstudio
unterschrieben welches sich ABCD nennt. Jedoch konnte dieses
Studio nicht so genannt werden, da es mit der Namensfindung
Probleme gegeben hat. Daraufhin wurde das Studio anders
genannt. Ist der Vertrag jetzt trotzdem gültig? Die ABCD Firma
wurde ja praktisch gar nicht gegründet, also wurde ein Vertrag
geschlossen mit einer Firma die es gar nicht gab.
Hm - sehe ich nicht so, daß der Vertrag ungültig ist.
Egal, welche Rechtsform (e.K, KG, GmbH usw.) gewählt wurde - das Unternehmen war existent, es gab einen Inhaber bzw. gesetzlichen Vertreter und mit ihm war ein Vertrag abgeschlossen worden. Daß der Name / die Firmierung so nicht gewählt werden durfte, ist ein wettbewerbsrechtliches Problem.
Wenn es für den Vertrag keine anderen Angriffspunkte gibt, dann wird es für das Vertragsverhältnis nur wegen dem unzulässigen Namen keine Rücktrittsmöglichkeiten bieten.
Die Firma war doch nie existent, die ABCD Firma gab es doch nie und später hat die dann XYZ GmbH geheißen. Sind Verträge von einer GMBH vor Eintragung ins Handelsregister überhaupt gültig?
Wenn sich da nur die Firmierung (Name), nicht aber die Rechtspersönlichkeit geändert hat, ist das in etwa so als würde man heiraten und den Namen des Ehepartners annehmen und dann meinen, dass sich dann alle Verträge auf den alten Namen in Luft auflösen. Was natürlich nicht der Fall ist.
Zur Gründung einer der ersten Firma (ABCD) kam es ja nicht, daher ist doch kein rechtskräftige Vertrag zustande gekommen, jetzt mal unabhängig ob GmbH oder nicht. Die zweite war dann ne GmbH
bzw. die ersten wurde gar nicht gegründet, die gab es nie
Das ist Ihre rechtliche Schlussfolgerung, die Sie anscheinend auch gerne haben möchten. Ich sehe jedoch keine rechtliche Stütze dafür und warum, wurde Ihnen hier auch schon gesagt.