Kündigunsrecht Fitnessvertrag Umfirmierung

Hallo liebe Rechtseperten,

Frau XYZ hat einen Vertrag bei einem Fitnesstudio unterschrieben welches sich ABCD nennt. Jedoch konnte dieses Studio nicht so genannt werden, da es mit der Namensfindung Probleme gegeben hat. Daraufhin wurde das Studio anders genannt. Ist der Vertrag jetzt trotzdem gültig? Die ABCD Firma wurde ja praktisch gar nicht gegründet, also wurde ein Vertrag geschlossen mit einer Firma die es gar nicht gab.

Wie ist die Rechtslage? Besten Dank

MfG Marco

Frau XYZ hat einen Vertrag bei einem Fitnesstudio
unterschrieben welches sich ABCD nennt. Jedoch konnte dieses
Studio nicht so genannt werden, da es mit der Namensfindung
Probleme gegeben hat. Daraufhin wurde das Studio anders
genannt. Ist der Vertrag jetzt trotzdem gültig? Die ABCD Firma
wurde ja praktisch gar nicht gegründet, also wurde ein Vertrag
geschlossen mit einer Firma die es gar nicht gab.

Hm - sehe ich nicht so, daß der Vertrag ungültig ist.

Egal, welche Rechtsform (e.K, KG, GmbH usw.) gewählt wurde - das Unternehmen war existent, es gab einen Inhaber bzw. gesetzlichen Vertreter und mit ihm war ein Vertrag abgeschlossen worden. Daß der Name / die Firmierung so nicht gewählt werden durfte, ist ein wettbewerbsrechtliches Problem.

Wenn es für den Vertrag keine anderen Angriffspunkte gibt, dann wird es für das Vertragsverhältnis nur wegen dem unzulässigen Namen keine Rücktrittsmöglichkeiten bieten.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Die Firma war doch nie existent, die ABCD Firma gab es doch nie und später hat die dann XYZ GmbH geheißen. Sind Verträge von einer GMBH vor Eintragung ins Handelsregister überhaupt gültig?

Sind Verträge
von einer GMBH vor Eintragung ins Handelsregister überhaupt
gültig?

Ja.

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Hallo,

ist es überhaupt eine GmbH? Davon war bisher nicht die Rede, denn ABCD müsste ja dann schon im Vertrag einen GmbH-Zusatz tragen.

Wie auch immer: Auch vor Eintragung kann sich eine GmbH vertraglich binden.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/die-gmbh-in-gruendu…

Wenn sich da nur die Firmierung (Name), nicht aber die Rechtspersönlichkeit geändert hat, ist das in etwa so als würde man heiraten und den Namen des Ehepartners annehmen und dann meinen, dass sich dann alle Verträge auf den alten Namen in Luft auflösen. Was natürlich nicht der Fall ist.

VG
EK

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ok, aber was ist wenn die erste Firma ganz anders heißt als die neue und der vertrag mit der ersten abgeschlossen wurde?

Zur Gründung einer der ersten Firma (ABCD) kam es ja nicht, daher ist doch kein rechtskräftige Vertrag zustande gekommen, jetzt mal unabhängig ob GmbH oder nicht. Die zweite war dann ne GmbH

bzw. die ersten wurde gar nicht gegründet, die gab es nie

ok, aber was ist wenn die erste Firma ganz anders heißt als
die neue und der vertrag mit der ersten abgeschlossen wurde?

Dann würde ch sagen, die Firma hat während der Gründung ihren Namen gewechselt. Die Gpltigkeit des Vertrages wäre davon aber nicht betroffen.

Lg,
M.

bzw. die ersten wurde gar nicht gegründet, die gab es nie

Das ist Ihre rechtliche Schlussfolgerung, die Sie anscheinend auch gerne haben möchten. Ich sehe jedoch keine rechtliche Stütze dafür und warum, wurde Ihnen hier auch schon gesagt.

Gruß
Dea

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es geht nicht um mich und ich möchte nur eine objektive rechtli. Einschätzung, weil mir dies gerade diskutieren. Nicht mehr und weniger.

es geht nicht um mich

Selbstverständlich nicht, ist ja alles fiktiv.

und ich möchte nur eine objektive
rechtli. Einschätzung,

Wie oft?

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Hallo,

nein, typischerweise wird es sich hier um eine bloße Namensänderung der Firma handeln.

VG
EK

und ich möchte nur eine objektive
rechtli. Einschätzung,

Wie oft?

*grins*

MfG

Ronald

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