Hallo zusammen,
ich hab nen problem und hoffe jemand von euch weiß rat.
so nun zu meinem problem, seit sep. 2008 bin ich angestellt und hab am 09.03.2011 die kündigung erhalten wegen auftragslage mit einer zwei wöchigen frist also zum 22.03.2001. in der kündigung steht frist gerecht (und wenn aufträge wieder kommen stellen die mich wieder ein.) doch in meinem vertrag steht das ich vier wochen zum monats ende die frist habe. nun war ich beim anwalt habe klage eingereicht und heute also am 08.04.2011 sollte der gütetermin sein jetzt hat anwalt von meinem chef diesen termin verschieben lassen und mir heute nen arbeitskollegen nach hause geschickt mit nem brief. in dem brief steht drin das sie die kündigung ausdrücklich zurück nehmen und mich weiter beschäftigen. und bitten mich am 11.04.2011 um 6uhr zur tätigkeitsaufnahme in der firma zu erscheinen. jetzt ist es so ich weiß was dann alles auf mich zu kommt mobbing und soweiter weil die diesen fall schon einmal haben und ich dies mitbekommen habe. was soll ich jetzt tun muss ich am 11.ten dort hin und wieder dort arbeiten oder nicht was passiert wenn ich nicht am 11.ten dort erscheine. weiß jemand rat? danke im vorraus schon einmal.
gruß Patrik
Eine Kündigung kann nicht einseitig zurückgenommen werden. Sprich mit Deinem Anwalt; der weiß wohl noch nicht davon?