Kündingung hier möglich?

Hallo!

Auf unserer aktuellen Beitragsrechnung unserer Familien-Vielschutz-versicherung steht der Satz " Prämienangleichung gemäß AHB ab 01.07.04: 10%". Da wir mit der Betreuung und auch mit den Konditionen der Versicherung unzufrieden sind ( uns liegt ein Angebot vor, das weit über 50 % billiger ist bei exakt gleicher Leistung), möchten wir gerne aufgrund des o. g. Satzes kündigen. Mein Versicherungsbetreuer jedoch sagte, dies wär kein Kündigungsgrund.

Nun meine Frage: greift hier § 31 VVG nicht? Warum nicht?

Danke für Eure Antworten!

JuTi3

Möglich! o.w.T
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…und wie?
ok, aber wie kann ich das durchsetzen?`Wenn er mir keine Bestätigung schreibt für die kündigung, hab ich ja nichts in der Hand? Und…

wenn dieser satz nur bei der Hausrat-Vers. steht, kann ich ja auch nur diese kündigen, oder? D. h. Glas und Haftpflicht müsst ich weiterhin bei ihm lassen, oder?

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Hallo,

AHB bezieht sich auf die Haftpflichtversicherung. In einem Versicherungspaket mit unabhängigen Verträgen (so wie bei dieser Versicherung von dir) kannst du nur diese kündigen.

Du hast ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Beitragsangleichung. Dazu schreibst du an die Gesellschaft mit Bezug auf die Beitragsangleichung und kündigst zur Wirksamkeit der Beitragsangleichung. Dazu hast du 4 Wochen Zeit ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme der neuen Beiträge.

Gruß
Andreas

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Kündigungen grundsätzlich immer per Einschreiben. Dann hast Du die Bestätigung, dass sie angekommen ist. Reagiert die Gesellschaft nicht darauf, ist das nicht Dein Verschulden. Dann gilt die Kündigung. Bitte Dein Konto beobachten, damit die Gesellschaft nicht einfach weiter abbucht. Zur Sicherheit kannst Du denen noch im Kündigungsschreiben reinsetzen, dass Du Ihnen ab sofort die Abbuchungsgenehmigung entziehst. Das müssen die einhalten. Ob Kündigung akzeptiert der nicht.
Wenn es sich um eine Kompaktversicherung handelt, dann gilt das für alle Teile. Sind es einzelverträge, dann nur für die Hausrat-V.
Im zweitem Fall sieh mal in die Police, ab wann das Versicherungsjahr beginnt. Dann in die VB wie die Kündigungsbedingungen sind. Es gibt solche, die das Kalenderjahr anwenden (Kündigung spätestens im September) und andere das Versicherungsjahr (Kündigung mindestens 3 Monate vor Beginn)
Ist es Kalender, kannst Du die Kündigung gleich mitschreiben. Denn der September steht vor der Tür- leider!.
Grüße
Raimund

Zu der Beitragserhöhung:
So weit ich weiß haben alle Haftpflichtvers. ihre Prämien in der Haftpflicht um 10% angehoben. Also lass dir vorher nochmal den aktuellsten Tarifstand deiner Alternativen geben.

gruß
jesch

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Hallo Jesch,

nein, nicht alle - einge oder viele, meinetwegen auch fast alle - aber eben nicht „alle“

Viele Grüße
Thorulf Müller