Da ja Premiere ab August 2006 nicht mehr die Rechte zur Übertragung der Fussballbundesliga besitzt, wäre doch das eine ausserordentlicher Kündigungsgrund, oder???
Wenn jemand ausschliesslich Premiere wegen der Bundesliga abonniert hat (das Sport-Paket) und Premiere ab 01.08.06 keine Übertragungsrechte mehr besitzt, da jetzt „Arena-TV“ ab August die Spiel überträgt, könnte man doch zum 31.07.06 seinen noch bis 31.12.06 laufenden Vertrag kündigen.
bei einem Sport-Paket dürfte das eher nicht der Fall sein, da hierzu ja mehr als nur Fußball gehört.
Bei einem Fußball-Paket dagegen siehr das anders aus, da hat auch die Stiftung Warentest schon etwas zu geschrieben:
Wenn jemand ausschliesslich Premiere wegen der Bundesliga
abonniert hat (das Sport-Paket) und Premiere ab 01.08.06 keine
Übertragungsrechte mehr besitzt, da jetzt „Arena-TV“ ab August
die Spiel überträgt, könnte man doch zum 31.07.06 seinen noch
bis 31.12.06 laufenden Vertrag kündigen.
könnte man m.W. nicht, was man wüßte, wenn man die
Vertragsbedingungen gelesen hätte.
Da sind aber einige Leute (und auch ich) anderer Meinung. Die
Werbung
war klar auf Bundesliga ausgelegt, wie ein Richter das sieht
bleibt
abzuwarten.
dem Ansatz über irreführende Werbung gem. § 5 UWG würde ich nur wenig Erfolg beimessen wollen. Die Vertragsbedingungen sind jedenfalls eindeutig.
Aber Premiere zeigt sich bemerkenswert kulant:
Hab ich was verpasst? Was ist daran kulant mir ein anders
Angebot
anzubieten aber ein Austritt aus dem Vertrag gibt es nicht?
Wenn man keine Verpflichtung hat, ist jedes Zugeständnis kulant. Hier bietet man entweder einen Preisnachlaß oder ein alternatives Programm an. Auf beides hat der Kunde keinen Rechtsanspruch --> Kulanz.