Kündiung eines Arbeitsvertrages

Ich machen ein duales Studium, bin im kurz vorm dritten Jahr und habe folgende Zusatzvereinbarung in meinem Vertrag:

Es wird zwischen der Studierenden und der Firma X vereinbart, dass eine umgehende Weiterbeschäftigung nach erfolgreichem Abschluss des Studiums bei der Firma X oder einem Nachfolgeunternehmen stattfindet. Sollte im direkten Anschluss an die Ausbildung von der Studierenden ein anschließender Arbeitsvertrag nicht umgehend, bzw. bis zum 31.08.2011 unterschrieben werden, die Ausbildung bis zum 31.08.2011 nicht erfolgreich bestanden oder vorzeitig durch die Studierende gekündigt werden, erfolgt folgende Rückzahlungsvereinbarung zwischen dem Arbeitgeben und der Studierenden:

a) bei einer Nichtverlängerung des Arbeitsverhältnisses im direkten Anschluss an das Studium durch die Studierende bis zum 31.08.2011 erfolgt eine unverzüglicher Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber der Studierenden in Höhe der gesamten vom Arbeitgeber gezahlten Studien- und Prüfungsgebühren.
b) bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitnehmerin bis zum 31.08.2012 erfolgt eine unverzüglicher Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber der Arbeitnehmerin in Höhe von 50% der gesamten vom Arbeitgeber gezahlten Studien- und Prüfungsgebühren.
c) bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitnehmerin bis zum 31.08.2013 erfolgt eine unverzüglicher Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers gegenüber der Arbeitnehmerin in Höhe von 1000€.

Meine Frage ist nun wenn ich z.B. das Arbeitsverhältnis am 01.09.2012 kündige, muss ich dann nur noch 1000 € zahlen?

Vielen Dank im Vorraus

Mit freundlichen Grüßen
Roswita

Ja