Kündugung nach Erziehungsurlaub

Hallo,

mal angenommen eine Frau ist alleinerziehend und ihre Elternzeit endet am 7.5.09. Bisher hatte sie vor dem Erziehungsurlaub eine Vollzeitstelle. Nun kann sie nach dem Erziehungsurlaub aber nicht die Vollzeitstelle annehmen, da sie einen Kindergartenplatz hat, der eben nur bis 14:00 Uhr geht, und einen vollen Kindergartenplatz bekommt sie erst im Sommer. Ausserdem will der Arbeitgeber die Arbeitnehmenrin nicht zurück (nicht auf halb und nicht auf vollzeit) und die Arbeitnehmerin möchte auch nicht in den Laden zurück, weil der Arbeitgeber sie schon während der Schwangerschaft sehr gemobbt hat. Irgendwie hat die Frau immer schlaflosere Nächte, weil sie nicht weiß, wie sie aus der Sache heraus kommt. Soll die Frau am besten kündigen und die 3 Monate Arbeitslosengeld-Sperre in kauf nehmen? Wäre das die einfachste Lösung?

Danke und Liebe Grüsse

Hexana01

Kommt drauf an was der AN will.
Im Zeugnis macht sich die Kündigung durch den AN immer besser.

Da sich beide Seiten allerding einig scheinen, dass eine Wiederbeschäftigung nicht wünschenswert ist, gibt es aber andere Varianten.

Z.B. einen Aufhebungsvertrag bei der man vielleicht eine Abfindung aushandeln könnte um die 3 Monatige Sperre ein wenig finanziell zu überbrücken…

Eventuell wäre eine Erstberatung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht gut investiertes Geld? So teuer ist das nun auch nicht…

Gruss HighQ

Hat die Mutter einen guten Hausarzt schon vom Mobbing und auch den jetztigen psychischen Problemen weiß? Dann gibt es für den AN die Möglichkeit aus „gesundheitlichen Gründen“ zu Kündigen, damit kann man die Sperrfrist beim AA umgehen, braucht aber u.U. ein Attest von Arzt.

Gruß karline0815