Künigungsfrist 2 Wochen?

Hallo zusammen!

Hab nur mal zur Absicherung eine Frage!

Würde in einem Arbeitsvertrag stehen:

„Das Arbeitsverhältnis wird zunächst befristet für einen Zeitraum von 24 Monaten mit Wirkung vom…zum…abgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet demnach nach Ablauf dieser Frist. Es ist für beide Partein während der Laufzeit ordentlich mit einer FRist von zwei Wochen Kündbar“

Das bedeutet es besteht während der ganzen Laufzeit von zwei Jahren eine Kündigungsfrist von 2 Wochen und ich könnte den Vertrag beispielsweise vom 12.02 zum 26.02 kündigen oder?

Und dann wollte ich noch fragen wenn in einem befristeten Arbeitsvertrag eine Absichtserklärung steht nach dem Ablauf der Befristung einen Werksstudentenvertrag zu schließen, ob diese Absichtserklärung auch nur irgendeine bindenen Aussage hat?

Danke!!

Grüße der Gast

Hallo

Das bedeutet es besteht während der ganzen Laufzeit von zwei
Jahren eine Kündigungsfrist von 2 Wochen und ich könnte den
Vertrag beispielsweise vom 12.02 zum 26.02 kündigen oder?

Jein. Der AN wird sich wohl erfolgreich darauf berufen können. Der AG nicht, da es nicht dem gesetzlichen Minimum entspricht (außer die Küfrist entspringt einer tarifvertraglichen Vereinbarung).

Und dann wollte ich noch fragen wenn in einem befristeten
Arbeitsvertrag eine Absichtserklärung steht nach dem Ablauf
der Befristung einen Werksstudentenvertrag zu schließen, ob
diese Absichtserklärung auch nur irgendeine bindenen Aussage
hat?

Kommt auf den Inhalt der Erklärung an. Ich hatte auch schon viele gute Absichten. :smile:

Gruß,
LeoLo