Hallo zusammen!
Hab nur mal zur Absicherung eine Frage!
Würde in einem Arbeitsvertrag stehen:
„Das Arbeitsverhältnis wird zunächst befristet für einen Zeitraum von 24 Monaten mit Wirkung vom…zum…abgeschlossen. Das Arbeitsverhältnis endet demnach nach Ablauf dieser Frist. Es ist für beide Partein während der Laufzeit ordentlich mit einer FRist von zwei Wochen Kündbar“
Das bedeutet es besteht während der ganzen Laufzeit von zwei Jahren eine Kündigungsfrist von 2 Wochen und ich könnte den Vertrag beispielsweise vom 12.02 zum 26.02 kündigen oder?
Und dann wollte ich noch fragen wenn in einem befristeten Arbeitsvertrag eine Absichtserklärung steht nach dem Ablauf der Befristung einen Werksstudentenvertrag zu schließen, ob diese Absichtserklärung auch nur irgendeine bindenen Aussage hat?
Danke!!
Grüße der Gast
