Künigungsrecht bei Wohnungsschaden ?

Hallo,

z.b. jemand mietet eine kleine Wohnung mit 30m². Irgendwann, wird bemerkt das in der Toillete sich im Boden kleine Feuchtigkeit bildet. Nicht viel einfach bischen unterm PVC. Vermieter ist einsichtig und reduziert die Miete um 23%. Nach 6 Monaten ist der kleine Schaden jedoch immer noch nicht repariert. Firma war schon da hatt alles aufgenommen, ist aber noch nichts repariert. Jetzt hat der Mieter eine schöndere Wohnung gefunden, darf hier gegenüber dem Vermieter einfach so gekündigt werden da dieser den Schaden nicht reparieren lässt ?

Also mit einer Frist von 3 Wochen, Person will ja in die neue Wohnung ?

Danke,Gruß

nein
owt

Hallo,

kündigen mit einer Drei-Wochen Frist geht gar nicht, bitte entweder fristlos kündigen und warten, was der Vermieter dazu sagt ( Wahrscheinlich wird er widersprechen…) oder ordentlich mit einer Frist von drei Monaten(gesetzliche Frist) kündigen und evtl. versuchen einen passenden Nachmieter zu finden.

Wenn der Schaden einen Gebrauch der Mietsache nicht unerheblich einschränkt, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Wenn aber der Vermieter der fristlosen kündigung widerspricht und es einen Rechtsstreit gibt, kann es sein, dass der Mieter für den Mietausfall haftet, sofern festgestellt wird, dass die fristlose Kündigung nicht gerechtfertigt ist.

Viele Grüße

Mina

Hallo,

fristlos kündigen

nachdem man einen Mangel 6Monate akzeptiert hat? Riskant…
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

fristlos kündigen

st eine der Möglichkeiten, einen Mietvertrag zu beenden (Der Fragesteller sprach von einer Drei-Wochenfrist, die es aber so nicht gibt)

nachdem man einen Mangel 6Monate akzeptiert hat? Riskant…

Man kann das auch so auslegen: Der Vermieter hatte 6 Monate Zeit den Mangel zu beheben.

Kommt halt immer auf die Größe des Schadens an. Feuchtigkeit kann sich in 6 Monaten auch ausbreiten.

Mieter kündigen schon aus weitaus banaleren Gründen erstmal fristlos. Meist wird die Kündigung dann in eine ordentliche umgewandelt.

Grüße,

Mina