künstl. Befruchtung vs. GKV

hallo zusammen,

nehmen wir mal an einem ehepaar wurde von ihren
jeweiligen krankenkassen die hälfte der kosten
für 3 zyklen, d.h. drei versuche (ivf)zugesichert.

nach dem zweiten versuch trat die schwangerschaft
ein, welche aber durch eine fehlgeburt beendet
wurde.

nun sollte der dritte versuch gestartet werden. der
behandelnde arzt teilt mit, daß nach einem jahr die
behandlung von den kassen erneut genehmigt werden muß.

weiterhin nehmen wir an, sagt der arzt, daß die kassen
aber nun drei neue versuche, zur hälfte, bezahlt
werden müssen, da bereits eine schwangerschaft bestand.

nachdem die pläne eingereicht wurden, teilt die kranken-
kasse der frau mit, daß diese nur noch einen zyklus
zahlem müssen.

die gegenargumentation ist aber, daß die kassen 3 zyklen
zur hälfte zu zahlen haben. dabei ist unerheblich wieviele
kinder bereits vorhanden sind bzw. was mit denen passiert
ist. folglich muß die fehlgeburt berücksichtigt werden.

wer wüßte, in diesem fiktiven, fall eine antwort?
sollte evtl. klage eingereicht werden?
wer hat recht?

cu
alex

Hallo,
ich habe u.a. über solche Fälle zu entscheiden. Von daher kann
ich mit Fug und Recht sagen - das kann man so pauschal nicht
sagen - da muss jeder Fall indivuduell geprüft und entschieden werden.
Ich persönlich würde in dem geschilderten Fall sogar auf erneute
volle drei Versuche entscheiden, aber wie gesagt, dass ist nicht
rechtlich abgesichert - wenn ein anderer Experte das mehr zusagen
kann - bitte !!

Gruss

Günter Czauderna

hi günther,

vielen dank erstmal. ich habe auch in
einem anderen forum ähnliches vernommen.

es gibt wieder mut.

cu
alex