hallo zusammen,
nehmen wir mal an einem ehepaar wurde von ihren
jeweiligen krankenkassen die hälfte der kosten
für 3 zyklen, d.h. drei versuche (ivf)zugesichert.
nach dem zweiten versuch trat die schwangerschaft
ein, welche aber durch eine fehlgeburt beendet
wurde.
nun sollte der dritte versuch gestartet werden. der
behandelnde arzt teilt mit, daß nach einem jahr die
behandlung von den kassen erneut genehmigt werden muß.
weiterhin nehmen wir an, sagt der arzt, daß die kassen
aber nun drei neue versuche, zur hälfte, bezahlt
werden müssen, da bereits eine schwangerschaft bestand.
nachdem die pläne eingereicht wurden, teilt die kranken-
kasse der frau mit, daß diese nur noch einen zyklus
zahlem müssen.
die gegenargumentation ist aber, daß die kassen 3 zyklen
zur hälfte zu zahlen haben. dabei ist unerheblich wieviele
kinder bereits vorhanden sind bzw. was mit denen passiert
ist. folglich muß die fehlgeburt berücksichtigt werden.
wer wüßte, in diesem fiktiven, fall eine antwort?
sollte evtl. klage eingereicht werden?
wer hat recht?
cu
alex