Liebe/-r Experte/-in,
bin als Musikerin tätig und trete dabei auch im europäischen Ausland auf. Verträge werden mit den Veranstaltern im jeweiligen Land (etwa Österreich, Frankreich) geschlossen. Alle betroffenen Länder haben ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) mit Deutschland.
Zum Thema Ust. ist mir alles klar, aber ich habe eine Frage zur Einkommensteuer.
Ich erhalte eine Netto-Gage und die Veranstalter versteuern im betroffenen Land (z.B. Österreich oder Frankreich) eigenverantwortlich die Gage (laut DBA).
Das steht so auch in meinen Gastspiel-Verträgen. Somit wären diese Einkünfte doch in Deutschland
einkommensteuer-frei, da sie bereits im Ausland versteuert wurden (das erklärt man mir zumindest im
Kommentar zu der Anlage AUS / Est-Erklärung).
So hat mir das auch meine Sachbearbeiterin beim Finanzamt erklärt.
Die Auslandsabteilung vom Finanzamt erkärt mir aber nun, dass diese Beträge hier ganz normal versteuert werden müssen. Wir könnten uns jedoch die bereits vom Veranstalter abgeführte Steuer anrechnen lassen.
Da kein Veranstalter uns gegenüber erklären
wird, wieviel Steuern er abgeführt hat, können wir beim Finanzamt aber ohnehin nur die vereinnahmten Netto-Gagen angeben.
Was stimmt denn nun? Die haben es geschafft mich total zu verwirren.
Falls sich jemand in diesem Bereich auskennt, wäre ich für eine Auskunft (gerne mit Verweis auf den entsprechenden Passus im Steuerrecht) dankbar.
Vielen Dank im Voraus
DasBingerl