Angenommen ein Künstler bzw. Fotograf will sich selbständig machen:
Wie geht er da genau vor?
Ich hab ja gehört, dass der Fotograf…wenn seine Fotos als Kunst angesehen werden können nicht mal ein Gewerbe anmelden muss.
…wie genau schreibt er dann aber seine Rechnungen bzw. woher bekommt er die Steuernummer?
Servus,
der künstlerisch tätige Fotograf (ich geh mal davon aus, dass es einer ist) muss die Aufnahme seiner Tätigkeit wie andere Freiberufler beim örtlich zuständigen Finanzamt anzeigen.
Wenn sich die Tätigkeit tatsächlich auf der Grenze bewegt, und sich plausible Argumente für künstlerische „Schaffenstiefe“ finden (keine Auftragsarbeiten etc.), bleibt die Sache mit der unterlassenen Gewerbeanmeldung (eigentlich eine Ordnungswidrigkeit) auch in der Regel ohne Folgen.
Schöne Grüße
MM