Künstler-Sozialkasse

Hallo liebe w-w-w Community!

Mir geht es diesmal um die Künstler-Sozialkasse und deren Zuschüsse i. V. m. der Versicherungspflicht.

Soviel ich weiß ist, wenn ein entsprechender Beruf zugrunde liegt,
die Mitgliedschaft in der KsK pflicht. Dazu kommt, dass die KsK die
Sozialabgaben ihrer Mitglieder bezuschusst (50 %). Wie verhält es
sich aber mit der Versicherungspflicht in der jeweiligen
Sozialversicherung?

  1. Krankenversicherung
    Wenn ein Mitglied der KsK freiberuflich tätig ist, besteht doch keine
    Pflichtversicherung in der ges. Krankenversicherung; sprich, das
    Mitglied könnte in die private Krankenversicherung „abwandern“. Wie
    verhält es sich dann aber mit dem 50 %igen Zuschuss der KsK? Wird
    dieser auch für die private Krankenversicherung geleistet?

  2. Rentenversicherung
    Meines Wissens nach führt die KsK die Rentenbeiträge ihrer Mitglieder
    an die BfA ab. Besteht für KsK-Mitglieder überhaupt eine
    Versicherungspflicht in der ges. Rentenversicherung? Lässt man sich
    von derselben befreien, würde die KsK eine private Altersvorsorge -
    evtl. 1. Schicht des AEGs (Rürup-Rente) - bezuschussen?

Soviel zu meinen Fragen. Auf jeden Fall bedanke ich mich für jede Hilfestellung recht herzlich. Sollten noch Fragen oder Unklarheiten bestehen… einfach posten!

Beste Grüße

Stephan

interessierte Zusatzfrage
Hallo liebe w-w-w Community!

welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um als Künstler anerkannt
zu werden, damit man in den Genuss der Künstler-Sozialkasse und deren
Zuschüsse kommt. Ich meine die genauen Zulassungskriterien für einen
Künstler.

Kann sich jeder als Künstler bezeichnen?

Besten Dank & Grüße
Wilfried

Hallo Wilfried,
guckst Du:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/HaeufigeFragen/FA…
Zitat: Voraussetzung für die Versicherung nach dem KSVG ist die Ausübung einer auf Dauer angelegten selbständigen künstlerischen und/oder publizistischen Tätigkeit in erwerbsmäßigem Umfange. „Erwerbsmäßig“ und „auf Dauer angelegt“ heißt dabei, dass Sie mit dieser Tätigkeit Ihren Lebensunterhalt verdienen und diese Tätigkeit nicht nur vorübergehend (z. B. als Urlaubsvertretung o. ä.) ausüben.
Alles klar?
Grüße
Almut

1 „Gefällt mir“

Hallo Almut,

Alles klar?

Ja, und danke.
Grüße
Wilfried