Hallo liebe w-w-w Community!
Mir geht es diesmal um die Künstler-Sozialkasse und deren Zuschüsse i. V. m. der Versicherungspflicht.
Soviel ich weiß ist, wenn ein entsprechender Beruf zugrunde liegt,
die Mitgliedschaft in der KsK pflicht. Dazu kommt, dass die KsK die
Sozialabgaben ihrer Mitglieder bezuschusst (50 %). Wie verhält es
sich aber mit der Versicherungspflicht in der jeweiligen
Sozialversicherung?
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Krankenversicherung
Wenn ein Mitglied der KsK freiberuflich tätig ist, besteht doch keine
Pflichtversicherung in der ges. Krankenversicherung; sprich, das
Mitglied könnte in die private Krankenversicherung „abwandern“. Wie
verhält es sich dann aber mit dem 50 %igen Zuschuss der KsK? Wird
dieser auch für die private Krankenversicherung geleistet? -
Rentenversicherung
Meines Wissens nach führt die KsK die Rentenbeiträge ihrer Mitglieder
an die BfA ab. Besteht für KsK-Mitglieder überhaupt eine
Versicherungspflicht in der ges. Rentenversicherung? Lässt man sich
von derselben befreien, würde die KsK eine private Altersvorsorge -
evtl. 1. Schicht des AEGs (Rürup-Rente) - bezuschussen?
Soviel zu meinen Fragen. Auf jeden Fall bedanke ich mich für jede Hilfestellung recht herzlich. Sollten noch Fragen oder Unklarheiten bestehen… einfach posten!
Beste Grüße
Stephan