Hallo, ich bin am Wühlen in Gesetzen und Verordnungen und weiß nicht so richtig weiter:
Ich bin seit fast 1 Jahr als freiberuflicher Künstler selbstständig.
Ich bin im Bereich bildende Kunst tätig und gebe auch Kurse. Soweit ist alles klar, als Kleinunternehmer beim Finanzamt gemeldet, Sozialversicherung durch KSV…
Jetzt möchte ich meine Tätigkeit erweitern und Fotografie mit als Leistung anbieten. (hatte das im Studium als Nebenfach: Fotografie, Modellfotografie, Bildbearbeitung; und fotografiere seit Jahren privat, jetzt auch mit digitaler Spiegelreflex). Die Bezeichnung Fotograf ist seit paar Jahren zulassungsfrei.
ABER: Fotografie kann künstlerisch und handwerklich betrieben werden.
Darüber hab ich mich schon informiert und ich habe vor in beiden Bereichen zu arbeiten.
Ich glaube das Anzeigen der künstlerischen Fotografie ist ein kleiner Aufwand, da ich ja bereits als Künstler gemeldet bin.
Probleme hab ich jetzt mit der möglichen Ausübung der handwerklichen Fotografie.
Dass ich das beim Gewerbeamt und der Handwerkskammer anmelden muss, in die Berufsgenossenschaft Druck und Papier eintreten muss und dass das einiges mehr kostet weiß ich bereits.
Wie verhällt das sich dann geschäftlich? Kann ich die handwerkliche Fotografie einfach in mein künstlerisches Unternehmen integrieren?
Wenn ich zusätzlich handwerklich tätig bin falle ich dann aus der KSV? Oder kann ich sagen, dass dieser Bereich nur sehr geringfügig ist?
Wäre es klüger die handwerkliche Fotografie als Nebenjob anzugehen?
Ich bin etwas durcheinander und hoffe ihr wisst einen Rat.
MON
Auch hallo,
also ich frage mal ganz naiv: Wer soll denn entscheiden, welches Foto von Dir künstlerisch und welches handwerklich ist. Wenn Du alle Fotos, die Du machst, als künstlerische Fotos verstehst, ist das doch Deine Sache. Ich bin keine Expertin, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Finanzamt, eine KSV oder wer auch immer, dazu in der Lage ist, künstlerisch von handwerklich zu unterscheiden.
Nur meine Meinung
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Kunst oder Handwerk
Ein Gesetz habe ich natürlich nicht gefunden, das genau definiert was Kunst und was Handwerk in der Fotografie ist. Das entscheidet die Finanzbehörde. In einigen Abhandlungen habe ich immer wieder gelesen, dass z.b. Hochzeits-, Portrait-, Architekturfotografie dann als Handwerk eingestuft werden.
hallo ramona,
ich sehe es ähnlich wie sabine, wüßte auch nicht, wo die grenze zu ziehen ist. allein in der stückzahl kann in zeiten der digitalen fotografie ja nicht die antwort liegen.
ich bin im bereich text freiberuflich tätig und bei der KSK versichert. zur selben sparte zählen übrigens auch übersetzer oder journalisten - ist das denn kunst?
wenn man meine texte daraufhin auseinandernehmen würde, welche sie kunst und welche gewerbe sind, wüßte ich nicht mal, wer darüber darüber überhaupt urteilen dürfte.
an deiner stelle würde ich, ohne rot zu werden, alles, was du als fotografin und „bildbearbeiterin“ anbietest, als in rahmen deiner künstlerischen tätigkeit betrachten.
schöne grüße
ann
Hallo, wie wäre es mit den Handwerks und Gewerbeordnungen…
http://www.fotorecht.de/publikationen/meister.html
Die Seite sollte aufschluss geben, hab ich mal so auf die Schnelle per google gefunden, nimmst du alles bis aufs .de weg gibts vielleicht noch mehr Aufschluß.
Wenn du eine Externenprüfung zum Fotographengesellen machen willst, die zusammen mit dem Dipl-Designer/Kunststudium zur selbstständigen Ausübunge des Handwerks ausreichen soll (laut dem Text oben), dann kannst du das hier machen
http://www.photomedienforum.de/
Das war mal die Bundesberufsfachschule für Fotographie, weiß nicht obs da heute noch mehr Schulen gibt…die haben ein angeschlossenes Internat, das ich mal von innen sehen durfte 
Gruß Susanne
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Servus,
über die Abgrenzung handwerklicher zu künstlerischer Fotografie, die durch mehr oder weniger umfangreiche Rechtsprechung sehr wohl definiert ist (Stichworte „Schaffenstiefe“ und „Auftragsarbeit“ sind die wesentlichen Punkte), hast Du Dir ja schon einiges angelesen.
Wenn beides parallel betrieben werden soll, kann es - bei höheren Erträgen, die in die Gegend richtig satter Gewerbesteuerbelastung führen (im unteren Bereich wird diese durch die pauschale Verrechnung mit der ESt ausgeglichen) - sinnvoll sein, die beiden Betriebe zu trennen.
Nur so ist gewährleistet, dass die freiberufliche Tätigkeit auch freiberuflich bleibt und nicht Teil des Gewerbebetriebes wird.
„Trennen“ ist dabei strikt zu verstehen: Kein gemeinsames Briefpapier, keine gemeinsame Portokasse, nichts darf die beiden Betriebe verbinden.
Ob die (nicht bedeutende) Verringerung der Steuerlast oder der dafür nötige Aufwand überwiegt, muss im Einzelfall gerechnet werden. Und Einzelfallberatung darf hier niemand treiben.
Schöne Grüße
MM
Servus Ann,
hierzu:
zur selben sparte zählen übrigens auch übersetzer
oder journalisten - ist das denn kunst?
die Anmerkung, dass durchaus nicht alle Übersetzer KSK-fähig sind. Es kömmt darauf an, was sie übersetzen.
– Wollschlägers „Ulysses“-Übersetzung darf beiläufig ohne weiteres als eigenständiges künstlerisches Werk eingeordnet werden…
Aber ein Wollschläger wird nicht jeden Freitag geboren, das ist wahr.
Schöne Grüße
MM
Die Seite zum Fotorecht hatte ich auch schon durchforstet…
allerdings ist der erste Teil schon veraltet, das wird aber erst ersichtlich wenn man unten die Aktualisierungen liest…
Denn oben steht noch, dass man als Selbstständiger Hochzeitsfotograf den Meister haben muss, aber das Gesetz von 2004 sagt, dass man dafür keinen Meisterbrief, nichtmal ne Ausbildung braucht.