Hallo Wissende,
ich bin ein „Halbwissender“ und wir diskutieren gerade steuerrechtliche Vorschriften von „freischaffenden Künstlern“.
Hier wird behauptet, dass „freischaffende Künstler“ der Umsatzsteuer-pflicht unterliegen, zwar die reduzierte 7%, was anderseits wieder bestritten wird. Das Einkommen ist so gering, dass keine Einkommensteuer anfällt.
Wer könnte uns helfen, bevor die Köpfe rauchen?
Danke:wink:)
peter
Servus,
beide haben recht. Das kommt daher, dass nicht der Künstler als Unternehmer ermäßigt besteuert wird, sondern bestimmte Umsätze, die er ausführt. Da gibts einmal die laufende Nr. 53 aus der Anlage 2 zum UStG:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/anlage_2…
und dann die Nr. 7c aus § 12 Abs 2 UStG:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__12.html
Man sieht, dass ein Künstler allerhand Umsätze ausführen kann, die nicht ermäßigt besteuert werden.
Schöne Grüße
MM
Schau doch mal in § 19 UStG.
Findest Du unter
www.gesetze-im-internet.de/ustg/index.html
Meine Frau und meine Tochter (Meisterschülerin der HdK Berlin) sind ebenfalls freischaffende Malerinnen (www.malen-und-urlaub.ms)
Gruß, Rainer
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Servus Rainer,
der von Dir angezogene § 19 UStG regelt die sog. „Kleinunternehmerbesteuerung“. Von ermäßigtem Steuersatz ist im ganzen Neunzehner nicht die Rede, beiläufig - um Missverständnissen vorzubeugen - auch nicht von Steuerbefreiung.
Ich habe bei Knoll einen sehr guten Dozenten aus Herrsching gehabt - ich glaube nicht, dass dort so merkwürdige Sachen im Umsatzsteuerrecht gelehrt werden…
Schöne Grüße
MM
Danke Euch Allen,
werde mich einlesen,
mfg
peter
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