Hallo,
seit 7 Jahren betreibe ich nebenberuflich eine freischaffende, künstlerische Tätigkeit. Leider werden die Aufträge immer weniger deswegen spiele ich mit dem Gedanken diese Tätigkeit abzumelden.
Im nächsten Jahr möchte ich mein Glück mit einer ganz anderen freischaffenden, künstlerischen Nebentätigkeit versuchen.
Wenn man eine freischaffende oder gewerbliche Tätigkeit anmeldet heißt es immer das man ca. 5 Jahre Zeit hat um einen Kundenstamm aufzubauen da in den seltensten Fällen ein Gewerbe/Tätigkeit vom ersten Tag an so läuft das einem die Kunden die Wohnung einrennen.
Wenn ich jetzt eine neue Tätigkeit anmelde die mit der vorherigen Tätigkeit nichts zu tun hat, habe ich dann wieder diese 5 Jahre Anlaufzeit?
Danke.
Viele Grüße
Colorpainter
Hi,
Wenn ich jetzt eine neue Tätigkeit anmelde die mit der
vorherigen Tätigkeit nichts zu tun hat, habe ich dann wieder
diese 5 Jahre Anlaufzeit?
Du meinst Liebhaberei?
http://www.steuerlexikon-online.de/Liebhaberei.html
http://www.kanzlei-kritzner.de/newsletter/mm_10_01.h…
http://www.news-vnr.de/archiv/2005/07/newsletter_200…
Eine richtige Frist ist da IMHO nicht zu erkennen. Solange du wirklich die Absicht hast, Gewinne zu erzielen, ist alles in Butter.
Letztlich ist das eine Frage des Einzelfalles.
mfg Ulrich
Hallo,
doch ich möchte mit dieser Tätigkeit Einkünfte erzielen.
Mit der Tätigkeit die ich jetzt angemeldet habe erziele ich auch Einkünfte. Um an Aufträge zu kommen setze ich Anzeigen in die Zeitungen, werbe im Internet, gehe zu Veranstaltungen und führe da meine Kunst vor uvm.
Mit der neuen Tätigkeit die ich als freischaffende, künstlerische Nebentätigkeit anmelden werde möchte ich das genauso machen.
Da diese Art von Kunst nur wenige Leute machen und noch recht unbekannt ist erhoffe ich mir davon mehr Aufträge.
Danke.
Viele Grüße
Colorpainter
hallo,
von einer 5-jahresfrist weiß ich nix. wo steht das denn?
aber als künstler, der über 3600,- EUR im jahr mit seiner kunst erwirtschaftet, bist du verpflichtet, in die künstlersozialkasse einzuzahlen. von der erhältst du am ende jedes jahres ein formular, auf dem du deinen verdienst für das kommende jahr einschätzen mußt und auch, in welcher sparte du tätig sein wirst.
wenn du gänzlich das fach wechselst, wirst du wahrscheinlich dort als berufsneuling eingestuft, was zur folge hat, daß die KüSoKa in den ersten 3 jahren sich nicht an deiner rentenversicherung beteiligt.
meintest du sowas?
ein dementsprechender anruf bei der KüSoKa könnte klarheit bewirken.
schöne grüße
ann
Hallo,
ein Steuerberater meinte mal zu mir das man als Gewerbebetreibender oder angemeldeter freischaffender Künstler am Anfang ca. 5 Jahre Zeit hat um Aufträge usw. zu bekommen. Bzw. in der ersten 5 Jahren bekommt man keine Probleme mit dem Finanzamt wenn man nicht so viel einnimmt.
Ein Bekannter z.B. hatte nach 5 Jahren angemeldetem Gewerbe einen Brief vom Finanzamt bekommen wo er erklären sollte warum er sein Unternehmen noch nicht abgemeldet hat weil er ja eh nur Verlust macht ( wörtlich war es im Brief natürlich anders beschrieben aber sinngemäß kommt es genau hin ). Jedenfalls wurde ihm Scheinselbständigkeit vorgeworfen. Der mußte dann Beweise erbringen und die Finanzbeamten beknien damit ihm geglaubt wurde. Wär ihm das nicht gelungen hätte er die ganzen Arbeitsmaterialien die er beim Lohnsteuerjahresausgleich abgesetzt hat zurückzahlen müssen.
Für mich ist es im künstlerischen ein Problem weil oft Flauten entstehen, man aber doch in Materialien investieren muß um Ausstellungen geben zu können. Leider weiß man am Anfang nicht ob man bei Ausstellungen überhaupt was verkauft oder ob Folgeaufträge entstehen.
Mir geht es nur darum das ich keine Probleme vom Finanzamt bekomme weil ich davor schon eine Tätigkeit angemeldet habe, mich zwar um Aufträge bemühte aber trotzdem was neues mache.
Sorry, aber bei der typisch deutschen Bürokratie weiß man nie so genau was auf einen zukommen kann da ich mich damit nicht auskenne.
Danke.
Viele Grüße
Colorpainter