Künstlername im Ausweis - Voraussetzungen?

Hallo,

Seit 2009 ist es ja (wieder) möglich, sich einen Künstlernamen im Ausweis eintragen zu lassen.
Nun liest man im Internet, dass man dafür unter dem Namen bekannt sein muss.
Würde als bekannt ausreichen, wenn man im Internet immer unter ein und dem selben Pseudonym auftritt? Oder muss man dafür wirklich Musiker, Künstler, Schauspieler oder ähnliches sein?

Noch eine Frage am Rande: Seinen Ausweis kann man doch jeder Zeit verlängern, oder? Also auch schon Jahre vor dem Ablauf (Sei es weil einem das Foto nicht gefällt oder man den kleinen im EC-Karten Format haben möchte und um ggf. gleich noch obigen Künstlernamen einzutragen).

Danke schon mal im Voraus!

Gruß,
-Thunderbird-

Hallo!

Entweder hier: http://recht.germanblogs.de/archive/2011/03/14/kuens…

Oder hier: http://www.gidf.de/

Gruß
Falke

Danke!
Also geht es nicht ohne Weiteres. Schade.

Gruß,
-Thunderbird-

Hallo,

wenn man nicht gerade Justin Bieber heisst, wird in der Regel die Mitgliedschaft in der Künstler-Sozialkasse als Voraussetzung erforderlich sein,denn sonst könnte sich ja jeder als Lieschen Müller -Volksschauspielerin- eintragen lassen…:smile:

Hallo,

wenn man nicht gerade Justin Bieber heisst, wird in der Regel
die Mitgliedschaft in der Künstler-Sozialkasse als
Voraussetzung erforderlich sein,

nein, so eine Mitgliedschaft braucht man zur Eintragung des Künstlernamens nicht.

Man muß nachweisen können, dass man mind. 1 Jahr unter dem gewünschten Künstlernamen bekannt ist. Dies kann man nachweisen durch Zeitungsartikel, Flyer, CD´s, Buchungsaufträge für Auftritte, etc…

denn sonst könnte sich ja
jeder als Lieschen Müller -Volksschauspielerin- eintragen
lassen…:smile:

wenn man es nachweisen kann, dann ja…:smile:

Viel Gruß von Tara

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So ein Blödsinn

wenn man nicht gerade Justin Bieber heisst, wird in der Regel
die Mitgliedschaft in der Künstler-Sozialkasse als
Voraussetzung erforderlich sein

Die KSK hat damit rein gar nichts zu tun. Es muß lediglich der Nachweis erfolgen, daß der Künstlername wirklich verwendet wird. Das KANN mit Hilfe der KSK geschehen, das ist aber nicht erforderlich.

M.

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Re: ach ja ???..:smile:
Hallo,

ach ja ???..

dazu einmal anmerkt,das die http://www.kuenstlersozialkasse.de
eine gesetzliche Sozialversicherung ist und somit ihren Bescheiden eine
„amtliche Beweiskraft“ unterstellt werden kann…

Während hingegen alles andere wie:
-Zeitungsartikel
-Flyer
-CD
usw. bei einem entsprechenden Geldbeutel ohne Schwierigkeiten zu fälschen sind…

JA !!!
http://www.business-podium.com/boards/staatsangehoer…

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Hallo,

dann hast du wohl aich das gelesen…:smile:

Ein Nachweis der Mitgliedschaft in der Künstler-Sozial-Kasse kann
auch nicht schaden

Deine übliche Leseverständnisschwäche
Den Unterschied zwischen „kann nicht schaden“ und „erforderlich sein“ muss ich hier zum Glück keinem (außer dir vielleicht) erklären …

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da frage ich mich natürlich nur,warum du die ganze Zeit hier abhängst…bei deinem Super-Qualitäten…:smile:))

da frage ich mich natürlich nur,warum du die ganze Zeit hier
abhängst…bei deinem Super-Qualitäten…:smile:))

Nun, frage Dich besser, warum du es nicht begreifst, dass dieses Forum dich weniger braucht als einen Herpes-Virus …

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Oder purer Neid?
Oder bist Du einfach nur neidisch auf Leute, die sich in einer Position befinden, in der sie hauptsächlich Entscheidunegn zu treffen haben und sich ihre Arbeitszeit und -weise weitgehend frei einteilen können?