Hallo,
Seit 2009 ist es ja (wieder) möglich, sich einen Künstlernamen im Ausweis eintragen zu lassen.
Nun liest man im Internet, dass man dafür unter dem Namen bekannt sein muss.
Würde als bekannt ausreichen, wenn man im Internet immer unter ein und dem selben Pseudonym auftritt? Oder muss man dafür wirklich Musiker, Künstler, Schauspieler oder ähnliches sein?
Noch eine Frage am Rande: Seinen Ausweis kann man doch jeder Zeit verlängern, oder? Also auch schon Jahre vor dem Ablauf (Sei es weil einem das Foto nicht gefällt oder man den kleinen im EC-Karten Format haben möchte und um ggf. gleich noch obigen Künstlernamen einzutragen).
Danke schon mal im Voraus!
Gruß,
-Thunderbird-