Künstlername und Gewerbeanmeldung

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frage: Kann ich ein ein Gewerbe unter meinem, im Personalausweis eingetragenen Pseudonym anmelden?

Ich bin seit vielen Jahren als Journalist tätig und zeichne Beiträge seit Anbeginn mit (ich konstruiere mal) „Achim Meier“, obwohl ich eigentlich „Hans-Joachim Meier“ heiße. Das ist branchenüblich, der Name ist eingängiger, kürzer, leichter zu merken etc. In den Personalausweis ließ ich mir den Kurznamen als Künstlernamen eintragen, nachdem es mal eine angebliche Irritation gab, weil ich den Namen (wie immer) auf einer Rechnung verwendete (die Irritation gab/gibt es nicht mit dem Finanzamt, mit dem ist alles geklärt).

Mit meiner Frau zusammen habe ich in den vergangenen Jahren auch mehrere kleine Publikationen herausgebracht; als „Meier und Meier“, Entwurfsverfasser: Achim Meier. Immer als Gelegenheitsprojekt, immer im Eigenverlag.

Da wir inzwischen von Freunden mehrfach gebeten wurden, sie bei ähnlichen Vorhaben zu unterstützen, dabei aber unsere zäh erkämpften Zugänge zum Buchgroßhandel (die ja mit unserem Namen verknüpft sind) nutzen wollen und der Tatbestand Eigenverlag dann nicht mehr zutrifft, denken wir an eine Gewerbeanmeldung.

Kann ich das Gewerbe unter meinem inzwischen doch bekannten Künstler-/Kurznamen anmelden? Kann ich die Firmenbezeichnung „Edition Meier und Meier, Inhaber Achim Meier“, nutzen?

Für eine Erklärung dazu, ggf. auch für einen Hinweis, wo das rechtlich geklärt oder doch wenigstens behandelt wurde, wäre ich dankbar.

Freundliche Grüße,
Oliver T.

Hallo,

die erste Grundsatzentscheidung ist erst einmal welche Unternehmensform man bevorzugt. Soll das Gewerbe im Handelsregister eingetragen werden oder nicht? Wenn nicht handelt es sich um ein Kleingewerbe und die Firmierung ist eigentlich egal. Die Hauptsache ist, dass der Name nicht irreführend ist und der Name aus der Gewerbeanmeldung auf den Rechnungen angegeben wird. In Ihrem Fall könnte auch eine GbR sinnvoll sein, in der Sie und Ihre Frau gleichberechtigte Gesellschafter sind. Dann wäre es z.B. Edition Meier und Meier GbR.

Soll das Geschäft ins Handelsregister eingetragen werden muss man sich für eine Rechtsform entscheiden. GmbH, OHG etc… Aber auch die Eintragung als Einzelunternehmen „e.K.“ oder halt „Inhaber“ ist möglich. Dann muss man sich allerdings darüber informieren und am besten von der ansässigen IHK bestätigen lassen, dass der gewünschte Firmenname in Ordnung und noch nicht in Verwendung ist. Die Eintragung wird bei einem Notar gegen eine Gebühr durchgeführt.
Ich hoffe ich konnte einigermaßen helfen. Bei konkreten Fragen kann ich nur empfehlen, dass Sie sich an Ihre IHK (Abteilung Recht und Fairplay (Handelsregister)) oder direkt an das Gewerbeamt wenden. Diese beraten Sie in Hinsicht aller Details zu der Gewerbeanmeldung.

Hallo,

bitte entschuldigen Sie die späte Antwort, aber dazu kann ich Ihnen auch gar nicht weiterhelfen.

Grüße

KP