Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich im Brett ‚Recht‘ ganz recht bin , aber ich fange einfach mal an:
Wenn man wie z.B. Jürgen von der Lippe einen Künstlernamen hat, inwieweit ist dieser gültig? Unter welchem Namen wird man denn bei seinem Arbeitgeber eingetragen und schließt man z.B. Verträge unter dem „bürgerlichen“ Namen oder dem Künstlernamen? Unter welchem Namen meldet man sich z.B. bei einem Umzug am neuen Wohnort an? Und: kann man überhaupt einen Künstlernamen offiziell eintragen lassen und mit einem Dokument belegen?
Nebenbei noch die Frage, ob ihr außer Jürgen vdL noch weitere ‚Künstler‘ oder Promis kennt, die Künstlerpseudonyme tragen.
man muss wohl zwischen öffentlichem recht und zivilrecht unterscheiden. im zivilrecht ist es so, dass es nur darauf ankommt, ob die person eindeutig zu identifizieren ist. das ist nicht nur bei künstlernamen so, sondern auch bei spitznamen. wenn jemand z.b. unglücklicherweise adolf schmitz heisst, aber überall nur als adi schmitz bekannt ist, dann sind verträge unter diesem namen natürlich voll gültig. bei künstlern ist das genau so, denn es soll ja auch heino singen und nicht gottfried krumpelbach oder wie der auch heißen mag.
ansonsten haben fast alle künstler solche künstlernamen: heino, roy black, pele etc.
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