Künstlernamen - Namensrecht

Hallo Experten,

kann man als Künstlernamen jeden Namen eintragen lassen, oder gibt es Grenzen?

Sicherlich ist ehrverletzendes, etc. verboten, aber wie wäre es z.B. mit dem Künstlernamen „Graf von Blankenstein“.

Dieses Adelsgeschlecht gibt/gab es ja wirklich, außerdem ist es eine Gemeinde im thüringischen Saale-Orla-Kreis, ist daher die Nutzung dieses Namens als Künstlername untersagt?

Und wie sieht es mit dem Adelstitel „Graf“ an sich aus?
Gibt es da besondere Einschränkungen?

Gruß,
Sax

Hallo,

Tante Google weiß da Rat:
http://www.business-podium.com/boards/staatsangehoer…

Viele Grüße

Lumpi

Servus,

danke, der Link beantwortet meine Frage aber leider nicht.

Abgesehen davon ist der Eintrag schon 6 Jahre alt (2006) wohingegen 2008 zuletzt die Regelungen zu Künstlernamen geändert wurden. Wenn ich außerdem die Halbwahrheiten zum Markenrecht lese, die dort angegeben werden, dann zweifle ich doch an der Qualität des gesamten Artikels.

Gruß,
Sax