Hallo Experten,
kann man als Künstlernamen jeden Namen eintragen lassen, oder gibt es Grenzen?
Sicherlich ist ehrverletzendes, etc. verboten, aber wie wäre es z.B. mit dem Künstlernamen „Graf von Blankenstein“.
Dieses Adelsgeschlecht gibt/gab es ja wirklich, außerdem ist es eine Gemeinde im thüringischen Saale-Orla-Kreis, ist daher die Nutzung dieses Namens als Künstlername untersagt?
Und wie sieht es mit dem Adelstitel „Graf“ an sich aus?
Gibt es da besondere Einschränkungen?
Gruß,
Sax