hallo,
ich suche genauere auskünfte zu künstlersozialabgabe.
wer kann mir helfen.
danke peter
hallo,
ich suche genauere auskünfte zu künstlersozialabgabe.
wer kann mir helfen.
danke peter
Hallo,
die gesetzlichen Bestimmungen sind zu finden in:
Zuständiger Rentenversicherungsträger für versicherungspflichtige selbständige Künstler und Publizisten ist die Künstlersozialkasse (KSK).
Postfach 669, 26384 Wilhelmshaven
Langeoogstr. 12, 26384 Wilhelmshaven
Telefon 04421/308-0
FAX Versicherte 04421/308-206
FAX Unternehmer/Verwerter 04421/202 588
Sie entscheidet auch über die Versicherungspflicht. Einbezogen ist auch die Kranken- und Pflegeversicherung, die bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse oder bei einer Ersatzkrankenkasse durchgeführt wird. Die KSK behält sowohl den Beitrag zur Renten als auch zur Kranken- und Pflegeversicherung ein. Sie ist für das Verwaltungsverfahren zuständig. Die Rentenzahlung erfolgt durch die BfA.
Alle selbständigen Künstler und Publizisten sind seit 1983 in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig. Die Regelungen hierzu sind im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) enthalten. Von der neuen Einbeziehung arbeitnehmerähnlicher Selbständiger in die Rentenversicherung sind Künstler deshalb nicht mehr betroffen.
Der Beitrag wird zur einen Hälfte durch den Künstler oder Publizisten und zur anderen Hälfte durch die Künstlersozialabgabe und einen Zuschuß des Bundes getragen. Die Künstlersozialabgabe ist eine Umlage, die von der Künstlersozialkasse bei Verwertern von Kunst und Publizistik erhoben wird. Es handelt sich dabei um Verlage, Galerien, Theater, Konzertdirektionen usw., die Kunst und Publizistik vermarkten.
Gruss
WALTER HUETTENHAIN