Künstlersozialkasse

Liebes Forum,

ich interessiere mich für folgenden Fall:

Freiberufler A ist von der Künstlersozialkasse abgewiesen worden.
Unternehmen B wird einige Zeit später aufgrund der Rechnungen von A
abgabepflichtig.

Fazit:

>> A ist doch berechtigt?
>> B ist nicht abgabepflichtig??

Viele Grüße und danke für Eure Meinungen!

Hallo,

Freiberufler A ist von der Künstlersozialkasse abgewiesen
worden.

Warum?

Unternehmen B wird einige Zeit später aufgrund der Rechnungen
von A
abgabepflichtig.

Der Sinn des Satzes erschließt sich mir nicht.

Bitte mehr Infos zu dem Fall. Man versteht nicht, worauf du hinaus willst.

MfG

Hallo,

Unternehmen B ist abgabepflichtig.

A wird wahrscheinlich nicht abgabepflichtig sein, da er kein Künstler oder Publizist ist nach dem KSVG, obwohl für das Unternehmen künstlerische oder publizistische Leistungen erbracht hat.

Wichtig für A: Unternehmen B kann die Beiträge, die es entrichten muss, nicht auf A abwälzen, da es sich um reine „Unternehmensbeiträge“ handelt.

LG

Stefan