Künstlersozialkasse

Hallo zusammen,

ich bin da gerade in einer etwas stockenden Diskussion mit einer Kollegin.

Es dreht sich um Folgendes:
Nehmen wir mal an, das meine Kollegin (Verwaltungsangestellte) Vollzeit bei einem Arbeitgeber unter Vertrag steht (und diesen auch erfüllt).

Sie hat ein ungefähres Jahresbruttoeinkommen bei diesem AG von 48.000 Euro und ist, natürlich, Renten- /Kranken- /Pflege- /und-als

was-man-sonst-noch-so-versichert-ist versichert. Gemeint sind die Versicherungen, die auch in der Lohn-/Gehaltsabrechnung aufgeführt sind.

Nehmen wir weiter an, das diese Kollegin nebenberuflich ein Gewerbe als Fotografin/Fotodesignerin betreiben möchte. Ihr Arbeitgeber hat damit kein Problem, Gewerbeanmeldung erfolgt, das Finanzamt weiß auch bescheid.

Nun ist da ja noch die Künstlersozialkasse …

Und hier beginnt dann auch die doch sehr kontroverse Diskussion mit meiner Kollegin:

Ich bin der Meinung, das sie sich, obwohl ja schon gesetzlich Renten- /Kranken- /etc.-versichert, noch bei der Künstlersozialkasse anmelden und Beiträge zahlen muss.

Sie hingegen argumentiert, das sie dass nicht müsse, da sie ja schon gesetzlich versichert ist.

Was denkt Ihr dazu? Haben wir in unserer Diskussion vielleicht etwas nicht bedacht?

Vielleicht könnt Ihr „Licht insd Dunkle“ bringen.

Beste Grüße
JImmy

Hallo,

die KSK hat eine recht gute Homepage unter www.kuenstlersozialkasse.de zu erreichen. Wenn Du dort bist trifft die Überschrift es schon auf den Punkt: Künster und Publizisten die erwerbsmäßig selbständig tätig sind! also eine auf Dauer ausgelegte zum Erwerb dienende Tätigkeit!
Grundsätzlich will die KSK gar nicht jeden, denn das bedeutet letztendlich Kosten. Im Prinzip trägt die KSK nur den Arbeitgeberanteil zu Sozialversicherung - das Mitglied bleibt dabei in der Krankenkasse wo es jetzt schon ist.

Eine Anmeldung muss also nicht erfolgen. Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit sind natürlich in einer Steuererklärung entsprechend aufzuführen.

LG
A.

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