künstlersozialkasse?

hallo!

bin noch bis zum 31.3. student und habe für meine nebentätigkeit als grafikdesigner einen gewerbeschein. diese tätigkeit möchte ich ab 1.4. hauptberuflich ausführen, möchte aber mein gewerbe abmelden und mich bei der künstlersozialkasse anmelden (soweit ich sehe, erfülle ich alle anforderungen), und im grafik-design bereich als freiberufler tätig sein.

gibt es neben den mir bekannten vorteilen (günstigere krankenversicherung, steuervorteile als freiberufler/freischaffender künstler) auch nachteile durch eine mitgliedschaft in der künstlersozialkasse?

kann mir jemand sagen, wie lange es in der regel vom aufnahmeantrag (kann ich laut ksk nämlich frühestens am 1.4., wenn ich kein student mehr bin, stellen) bis zur wirksamen mitgliedschaft dauert? aufgrund der kündigungsfrist meiner momentanen krankenkasse muss ich nämlich anscheinend ab 1.4. bis zu meiner mitgliedschaft in der ksk als selbständiger versichert sein (ab 1.4. habe ich keinen studentenstatus mehr)…

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen! vielen dank im voraus für eure antworten!

mfg

bjoern

hallo björn,

ich glaube, du hast da einiges mißverstanden:

um durch die KSK versichert zu sein, mußt du bestimmte voraussetzungen erfüllen. z.b. mußt du künstler oder publizist sein. als gewerbetreibender bist du keins von beidem. künstler und publizisten sind freiberufler.

…möchte
aber mein gewerbe abmelden und mich bei der
künstlersozialkasse anmelden (soweit ich sehe, erfülle ich
alle anforderungen), und im grafik-design bereich als
freiberufler tätig sein.

sorry, da stehts ja.

ok, nun weiter:
du mußt gar nix bei deiner bisherigen krankenkasse kündigen. stelle deinen antrag bei der KSK und gib deine krankenkasse mit an. du wirst schon bescheid bekommen, falls du zuviel gezahlt hast. in zukunft zahlt die KSK dann direkt die beiträge an deine KV.

gibt es neben den mir bekannten vorteilen (günstigere
krankenversicherung, steuervorteile als
freiberufler/freischaffender künstler) auch nachteile durch
eine mitgliedschaft in der künstlersozialkasse?

während der ersten 3 jahre deiner mitgliedschaft bei der KSK giltst du als berufsanfänger. in dieser zeit leistet die KSK noch keine beiträge zur rentenversicherung. das müßtest du also selbst übernehmen.

kann mir jemand sagen, wie lange es in der regel vom
aufnahmeantrag (kann ich laut ksk nämlich frühestens am 1.4.,
wenn ich kein student mehr bin, stellen) bis zur wirksamen
mitgliedschaft dauert? aufgrund der kündigungsfrist meiner
momentanen krankenkasse muss ich nämlich anscheinend ab 1.4.
bis zu meiner mitgliedschaft in der ksk als selbständiger
versichert sein (ab 1.4. habe ich keinen studentenstatus
mehr)…

wenn ich mich recht erinnere, geht das ziemlich schnell.
aber ich kann noch immer nicht glauben, daß du deine KV kündigen solltest…

falls du irgendwelche zweifel hast, du erkundigst dich am besten bei der KSK selbst. die geben sehr freundlich auskunft: http://www.kuenstlersozialkasse.de/index.cfm?9CA29E1…

gruß
ann

hallo ann!

danke für deine antworten!

um durch die KSK versichert zu sein, mußt du bestimmte
voraussetzungen erfüllen. z.b. mußt du künstler oder publizist
sein. als gewerbetreibender bist du keins von beidem. künstler
und publizisten sind freiberufler.

da hast du mich etwas missverstanden, bzw ich habe mich in der tat etwas ungünstig ausgedrückt. ich bin künstler. im bereich grafik-design. ich habe den gewerbeschein (gewerbetitel: „erstellen von grafischen arbeiten“) nur, weil ich rechnungen schreiben wollte, für die paar sachen, die ich bisher an den mann bringen konnte. da ich nun aber versuche, davon leben zu können, und mich mit der materie eztwas näher auseinandergesetzt habe, habe ich auch festgestellt, dass es eigentlich gar keines gewerbescheins bedurfte und ich vielmehr als freiberufler arbeite… :wink: und in diesem zuge muss ich mich (da mein studentenstatus/absolvententarif bei der krankenkasse am 1.4. ausläuft) halt neu versichern…

ich werd ich auf jeden fall mal persönlich bei der ksk melden!

grüsse

bjoern

Hallo Bjoern,

hast eigentlich schon sehr gute Infos bekommen. Möchte aber nochmal anmerken, dass du deine Krankenkasse grundsätzlich nicht frei wählen kannst.

Nach meinen Kenntnissen gilt als sv-pflichtiger Künstler das gleiche Wahlrecht wie für alle anderen.

D.h.:

Wenn du deine Kasse sowieso wechseln wolltest; dann kündige und such dir ne neue. Musst 2 volle Kalendermonate Kündigungsfrist beachten.

Wenn du nicht wechseln willst; bleibst halt bei deiner jetzigen.

Bis die KSK entschieden solltest du auf jeden Fall einen Antrag auf eine freiwillige Mitgliedschaft bei deiner jetzigen Kasse oder bei der Kasse deiner Wahl stellen. Sonst hast du ab 01.04. bis zur Entscheidung der KSK keinen Versicherungsschutz. Beiträge werden später erstattet.

Andi

Empfehlenswert ist auch
http://www.kunstrecht.de
Die Site bietet aktuelle Infos zur KSK aus Rechtsanwalts-Perspektive. Der Betreiber hat auch ein empfehlenswertes Ratgeber-Buch zum Thema geschrieben.

Grüße,
Kucker

ist mir noch eingefallen… (etwas o.t.)
wenn du bis jetzt gewerbe angemeldet hattest, hat bestimmt schon die IHK die finger nach dir ausgestreckt.
also nicht vergessen, sich dort abzumelden! das kann sonst teuer werden.

schöne grüße
ann