künstlersozialkasse?

hallo!

bin noch bis zum 31.3. student und habe für meine nebentätigkeit als grafikdesigner einen gewerbeschein. diese tätigkeit möchte ich ab 1.4. hauptberuflich ausführen, möchte aber mein gewerbe abmelden und mich bei der künstlersozialkasse anmelden (soweit ich sehe, erfülle ich alle anforderungen), und im grafik-design bereich als freiberufler tätig sein.

gibt es neben den mir bekannten vorteilen (günstigere krankenversicherung, steuervorteile als freiberufler/freischaffender künstler) auch nachteile durch eine mitgliedschaft in der künstlersozialkasse?

kann mir jemand sagen, wie lange es in der regel vom aufnahmeantrag (kann ich laut ksk nämlich frühestens am 1.4., wenn ich kein student mehr bin, stellen) bis zur wirksamen mitgliedschaft dauert? aufgrund der kündigungsfrist meiner momentanen krankenkasse muss ich nämlich anscheinend ab 1.4. bis zu meiner mitgliedschaft in der ksk als selbständiger versichert sein (ab 1.4. habe ich keinen studentenstatus mehr)…

gibt es eine alternative, wie ich die zeit vom ende meines studentenstatus bis zur mitgliedschaft in der ksk versicherungstechnisch überbrücken kann?

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen! vielen dank im voraus für eure antworten!

mfg

bjoern

Doppelposting -> Versicherungen
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

hey ulf!

habs einfach in beiden bereichen gepostet, da es ja auch in beide bereiche passt, und unterschiedliche experten aus den jweiligen bereichen ja oft abweichende erfahrungen haben / tipps geben…

nix für ungut

bjoern

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

habs einfach in beiden bereichen gepostet, da es ja auch in
beide bereiche passt, und unterschiedliche experten aus den
jweiligen bereichen ja oft abweichende erfahrungen haben /
tipps geben…

Hallo Bjoern
In jeder Brettbeschreibung befindet sich ein Link auf die Netiquette. Ich empfehle dir, dort noch einmal den Punkt 8 zu lesen. http://www.wer-weiss-was.de/content/netiquette.shtml
Grüße
Ulf