mal angenommen eine deutsche Werbeagentur beauftragt eine englische Limited - ein Desingstudio - regelmäßig mit Aufgaben, die bei einem deutschen Freiberufler zwangsläufig zur Abgabe von ca. 5 % führen würde. Wäre die Werbeagentur dadurch von der Abgabe befreit?
soweit ich weiss gilt die KS-Abgabe nur bei Beuaftragung von natürlichen Personen.
Eine Ltd ist eien jursistische Person, damit müsste sich das Thema erledigt haben.