Künstlersozialkasse und künstlerischer 400EUR-Job

Hi,

als Aufnahmebedingung in die KSK heißt es:
„Selbstständige künstlerische Tätigkeit…“

Weiterhin habe ich bei Verdi gelesen, daß man nicht künstlerische Nebeneinkünfte im Rahmen eines 400-EUR-Jobs haben kann.

OK,
nun meine Frage:

Was ist, wenn man ein Beschäftigungsverhältnis im künstlerischen Bereich hat, wo man 200EUR auf 400EUR-Basis bekommt?
Hemmt das die Zugangsvoraussetzungen, wenn man sonst auf Honorar-Basis (mehrere kleine (ggf. scheinselbstständige) Jobs) „bestellt“ wird?

Besten Dank

Winni

Hallo,

wenn man aus einer „normalen“ Beschäftigung Versicherungspflichtig ist, dann greift das KSK nicht. KSK gilt für Selbstständige und freie Berufe, die Tätigkeiten ausüben, die das KSVG benennt!

Alsdo z.B.: Kassierer an der Supermarktkasse - 600 Euro monatlich Brutto - Versicherungspflicht nach SGB V als Arbeitnehmer. Eine zweite Tätigkeit als Künstler kann keine KSK auslösen, weil ja bereits pflichtig!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Hallo,

wenn man aus einer „normalen“ Beschäftigung
Versicherungspflichtig ist, dann greift das KSK nicht. KSK
gilt für Selbstständige und freie Berufe, die Tätigkeiten
ausüben, die das KSVG benennt!

Wenn man aber keiner normalen Beschäftigung nachgeht, und normalerweise auf Honorarbasis beschäftigt wird, kann man in die KSK.
Dann darf man auch ein „nicht künstlerisches“ 400EUR-Verhältnis haben.
(habe ich bei ver.di gelesen)
Darf man auch ein „künstlerisches“ 400EUR-Verhältnis haben, wenn man in die KSK will?

Wenn ich Dich recht verstehe, entsteht ja dadurch keine Versicherungspflicht nach SGB V, also darf man in die KSK.

Besten Dank

Winni

Alsdo z.B.: Kassierer an der Supermarktkasse - 600 Euro
monatlich Brutto - Versicherungspflicht nach SGB V als
Arbeitnehmer. Eine zweite Tätigkeit als Künstler kann keine
KSK auslösen, weil ja bereits pflichtig!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Hi!
Schau doch mal unter www.kuenstlersozialkasse.de nach oder ruf dort direkt an: Tel.: 04421-308-0
Ich hab so ein Heftchen über die Künstlersozialversicherung (herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung), da steht eigentlich alles darüber drin. Gibt leider so viele Paragraphen, dass ich da nicht recht durchblicke, bzw. es wahrscheinlich ewig dauern würde um eine Antwort auf Deine Frage zu finden.
Also ich würd einfach mal kurz da anrufen und nachfragen.
Viel Glück und liebe Grüße,
Ina

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