Künstlersozialkasse / Unterhalt

Hallo,

ein anderer Musiker möchte gern seine Ausgaben für Künstlersozialkasse ( Renten, Kranken und Pflegevers.) und die Unterhaltszahlungen für sein Kind geltend machen. Kann er dies tun ?
Wenn ja wie ?

Danke im vorraus !

Salve musice,

ein anderer Musiker möchte gern seine Ausgaben für
Künstlersozialkasse ( Renten, Kranken und Pflegevers.)

hier handelt es sich um Sonderausgaben im Sinn des §10 EStG. Bei der Einkommensteuererklärung trägt der Musiker sie im „Mantelbogen“ ESt 1A - das ist das Formular mit den allgemeinen Angaben zur Person, zu Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen - auf Seite drei rechts oben ein. Falls der Musiker selbständig ist, spielen diese Ausgaben in seiner Überschussrechnung zur Ermittlung der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit als Betriebsausgaben keine Rolle.

und die Unterhaltszahlungen für sein Kind

Dafür gibts verschiedene Ansätze, abhängig davon, in welchem Stadium der Ausbildung sich das Kind befindet. Grundsätzlich sind die Zahlungen ihrer tatsächlichen Höhe nach nicht entscheidend. Wichtig ist hier aber, dass der Musiker sich mit der Mutter des Kindes einigt: Eine Übertragung der (ggf. halbierten) Ansprüche, die sie selber im Zusammenhang mit der Einkommensteuer hat, ist bloß mit ihrer Zustimmung möglich. Nützlich wäre hier das Detail, wie es eigentlich bei ihr selber mit eigenem zu versteuerndem Einkommen aussieht, wem in welchem Umfang das Kindergeld zusteht, in welchem Stadium von Aufzucht/Erziehung/Ausbildung das Kind sich befindet.

Schöne Grüße

MM