Hallo!
Nochmal die Facts:
Schwangerschaft, Geburt im Januar, gerade angemeldet bei der Künstlersozialkasse.
Jetzt haben die mir gesagt, dass ich dann nach der Schwangerschaft während ich nicht arbeiten kann, Mutterschaftsgeld bekommen würde von der Krankenkasse. Das wären gerade mal ca. 350,00 bis 400,00 Euro im Monat, habe ich mir ausgerechnet.
Das ist aber viel weniger als Alg II, das Existenzminimum, wo ich noch die Wohnung bezahlt bekäme. Mir wurde gesagt, dass ich nur das Muitterschaftsgeld bekommen würde und ansonsten keinen Anspruch hätte (außer halt Kindergeld und so).
Es wären insgesamt nur 2/3 von dem, was als Existenzminimum angesehen wird.
Muß ich mich damit einfach abfinden? Oder hat jemand von Euch eine Idee? Langsam bin ich echt nur noch verzweifelt…
Danke und Gruß,
M.
Hallo!
Mir wurde gesagt, dass
ich nur das :Muitterschaftsgeld bekommen :würde und ansonsten
keinen Anspruch hätte (außer :halt Kindergeld und so).
Ohne von diesem Gebiet wirklich etwas zu verstehen, behaupte ich, dass die Auskunft so nicht richtig ist. Gehe zum Sozialamt/Grundsicherungsamt. Ich hab zwar keine Ahnung, wie die Dir zustehende Hilfe heißt und auf welcher Gesetzesgrundlage Dir geholfen wird, aber Du bekommst ganz sicher für Dich und für das Kind einen Betrag, der nicht unter ALG2 liegt, zuzüglich Miete bei angemessen erscheinender Wohnung sowie Beiträge zur KV und RV. Zahlungen von anderer Stelle, etwa von der KV, werden vermutlich in irgendeiner Form angerechnet.
Es gibt hier bestimmt Leute, die Genaueres erzählen können. Ich will nur zum Ausdruck bringen, dass die Sorge, Dich selbst, Kind und Miete von 400 € finanzieren zu müssen, unbegründet ist. Außerdem hat das Kind einen Vater, der zu Unterhaltszahlungen herangezogen wird, sofern er denn zahlen kann.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
beantrage Wohngeld:
http://www.muenchen.de/Rathaus/soz/wohnenmigration/w…
und beantrage auch ALG II im Anschluss an das Mutterschaftsgeld, die brauchen so lange, um das zu bewilligen!
Grüße
dragonkidd
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo!
Danke für Deine Antwort - aber:
ich wohne gar nicht mehr in München (ich weiß, ist ein bißchen irreführend)
es geht nicht um die Zeit nach dem Mutterschaftsgeld, sondern während. Denn das Mutterschaftsgeld ist das, was nicht reicht…
Gruß,
M.
Hallo,
beantrage Wohngeld:
http://www.muenchen.de/Rathaus/soz/wohnenmigration/w…
und beantrage auch ALG II im Anschluss an das
Mutterschaftsgeld, die brauchen so lange, um das zu
bewilligen!
Grüße
dragonkidd
Hallo,
also an der Höhe des Mutterschaftsgeldes kann nichts geändert
werden. Die Errechnung erfolgt nach gesetzlichen Vorschriften
und nicht nach individuellen Verhältnissen.
Normalerweise beträgt das Mutterschaftsgeld max. 13,00 € pro Tag
bei Arbeitnehmerinnen und bei allen anderen versicherungspflichtigen
wird das Mutterschaftsfgeld in Höhe des Krankengeldanspruches gezahlt,
wobei letzteres eigentlich 100% der zuletzt bezogenen Leistung
beträgt - wie das genau bei den Künstlern ist, muesste ich naschauen,
bin aber z.zt. nicht im Dienst - erst am Freitag wieder.
Gruss
Günter Czauderna