Künstlersozialkasse

…kennt sich jemand damit aus?
Ich bin seit ca. 1 Jahr Mitglied. Als „Künstlerin“ arbeite ich natürlich freiberuflich. Mein Problem ist: wenn ich schwanger werde und ein Kind bekomme, kann ich ein paar Monate lang meinen Tätigkeiten nicht mehr voll nachgehen, d.h. ich kann mir meine teure private Krankenversicherung nicht mehr leisten. Springt da die Künstlersozialkasse ein? wie funktioniert das? hat jemand damit Erfahrung?
Ich bin dankbar für jede Info.
Gruß
Camilla

Erfahrung (und Ahnung) mit der Künstlersozialkasse habe ich direkt nicht (Exotenfälle :wink:. Aber es handelt sich hier ja auch im eine gesetzliche Krankenversicherung. Und da ist normalerweise die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen.

„Einmal privat, immer privat.“
Ein bekannter Spruch, der meistens zutrifft.

Was bedeutet, daß Du seit einem Jahr Mitglied bist? Und dann noch privat versichert?

Gruß,
Henning

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Erfahrung (und Ahnung) mit der Künstlersozialkasse habe ich
direkt nicht (Exotenfälle :wink:. Aber es handelt sich hier ja
auch im eine gesetzliche Krankenversicherung.

NEIN, die Künstlersozialkasse ist keine Krankenversicherung! Ansonsten bräuchte ich meine nicht, oder???

Was bedeutet, daß Du seit einem Jahr Mitglied bist? Und dann
noch privat versichert?

Es bedeutet, was ich gesagt habe: ich bin Mitglied der KSK und privat krankenversichert.

Danke für den Versuch… aber ohne die KSK zu kennen, kann man mir keine Ratschläge geben…

Meine Frage ist: wenn ich schwanger werde und ein Kind bekomme und deswegen eine zeitlang nicht arbeiten kann, übernimmt dann die Künstlersozialkasse die Kosten meiner privaten Krankenversicherung???

Gruß
Camilla

Erfahrung (und Ahnung) mit der Künstlersozialkasse habe ich
direkt nicht (Exotenfälle :wink:. Aber es handelt sich hier ja
auch im eine gesetzliche Krankenversicherung.

NEIN, die Künstlersozialkasse ist keine Krankenversicherung!
Ansonsten bräuchte ich meine nicht, oder???

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Teilweise korrekt, teilweise falsch. Die Künstlersozialkasse meldet ihre Mitglieder bei den gesetzlichen Krankenkassen an, woraufhin sie dort Leistungen in Anspruch nehmen können. Mitglieder der Künstlersozialkasse sind u.a. die Personen, die nach § 5 des KSVG versicherungspflichtig sind.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, sich von der Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen. Anscheinend bist Du zwar Mitglieder der KSK, hast Dich aber von dieser Krankenversicherungspflicht befreien lassen bzw. warst schon krankenversicherungsfrei, da Du Dich ja für eine private Krankenversicherung entschieden hast.
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Was bedeutet, daß Du seit einem Jahr Mitglied bist? Und dann
noch privat versichert?

Es bedeutet, was ich gesagt habe: ich bin Mitglied der KSK und
privat krankenversichert.

Danke für den Versuch… aber ohne die KSK zu kennen, kann
man mir keine Ratschläge geben…

Meine Frage ist: wenn ich schwanger werde und ein Kind bekomme
und deswegen eine zeitlang nicht arbeiten kann, übernimmt dann
die Künstlersozialkasse die Kosten meiner privaten
Krankenversicherung???

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Wie wäre es mit einem Anruf bei:
Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen

  • Künstlersozialkasse -
    26380 Wilhelmshaven
    Telefon (0 44 21) 30 8-0
    Telefax (0 44 21) 30 8-206 (für Versicherte)
    Telefax (0 44 21) 30 8-254 (für Unternehmen)

http://www.kuenstlersozialkasse.de

Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Ps. Das sind Experten.

Außerdem empfehlenswert: www.kuenstlersozialversicherung.de

Gruß,
Henning
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Gruß
Camilla

Hallo Henning,
ich wollte dich mit meinem ungeduldigen Ton nicht als inkompetent bezeichnen! Danke für deinen Posting. Ich werde wohl doch am besten die KSV direkt kontaktieren…
Gruß
Camilla