Künstlersozialversicherung / GmbH-Recht

Hallo,

2 Fragen die nichts miteinander zu tun haben, aber bei der Arbeit aufgetaucht sind.

1.) KSV

Ist als Werbeagentur die KSV bei Rechnungen abzuführen, wo wir uns nur das Abdruckrecht eines schon bestehenden Fotos zusichern ? Die Infos dazu fand ich etwas dürftig.

  1. ) GmbH-Recht

Die GFs (alle geschäftsführende Gesellschafter) füllen Ihre Reiskostenabrechnungen selber aus und genehmigen Sie sich anschließend selber. Bei der Betriebsprüfung wurde das nicht beanstanded. Ich dachte immer, dann muss wenigstens ein anderer GF gegenzeichnen (obwohl das auch Freibriefe wären).

Gruß

Hallo nadinis,

  1. ) GmbH-Recht

Die GFs (alle geschäftsführende Gesellschafter) füllen Ihre
Reiskostenabrechnungen selber aus und genehmigen Sie sich
anschließend selber. Bei der Betriebsprüfung wurde das nicht
beanstanded. Ich dachte immer, dann muss wenigstens ein
anderer GF gegenzeichnen (obwohl das auch Freibriefe wären).

Als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH würde ich mich wirklich bedanken, wenn ich meinen Kompagnon immer um Erlaubnis fragen müsste, wenn ich eine so geringe Ausgabe verursache… Also da haben wir wirklich anderes zu tun:smile:

Spass beiseite, nichts muss in einer wie auch immer gearteten Gesellschaft nach 4-Augen-Prinzip gehandhabt werden. Wenn es die Gesellschafter/Geschäftsführer wünschen, kann auch die Raumpflegerin über das Firmenkonto frei verfügen. (Und würde dabei wahrscheinlich wirtschaftlicher damit umgehen, als so mancher Manager:smile:)

Die Abrechnung muss lediglich aus Beleggründen gegenüber dem Finanzamt erfolgen, halt der übliche Zettelkram.

Grüße
Jürgen

Die Abrechnung muss lediglich aus Beleggründen gegenüber dem
Finanzamt erfolgen, halt der übliche Zettelkram.

hi,

und angemessen sein und im falle von verpflegungsmehraufwendungen nicht die beträge von 6 - 12 - 24 euro übersteigen. ansonsten sind die übersteigenden zuwendungen der gesellschaft an die gesellschafter als verdeckte gewinnausschüttungen zu deklarieren!

gruss vom

showbee

p.s. zur ersten frage: versuchs mal bei versicherungen nochmal!