Hallo,
wenn es hier den ein oder anderen KSK-Kenner und generell KV-Kenner gäbe, so würde Person sich über Hilfe freuen.
Eine Person macht sich gerade selbstständig und versucht, in die KSK zu kommen.
Die Person hat jetzt aber die Möglichkeit bekommen, hin und wieder handwerklich zu arbeiten - auch selbstständig. Also muss ein Gewerbeschein her.
Die Person findet die Mitgliedsauflagen der KSK etwas verwirrend:
Ist es richtig, dass unsere Person nicht mehr in die KSK darf, wenn der gewerbliche Anteil mehr als 400 Euro im Monat beträgt? Die Person muss dann also die Sozialversicherungen „selber“ bezahlen, also 15,5 Prozent vom Einkommen?
Werden diese 400 Euro im Monat auf das Jahr übertragen? Oder kann die Person über die KSK versichert werden, wenn einen Monat lang kein gewerbliches Einkommen besteht, und z.B. zwei monate später, wenn gewerblich Geld eingenommen wurde, die Versicherung selber bezahlen?
Wenn die Person sich jetzt doch freiwillig gesetzlich versichert, gibt es da dann auch eine Schätzung? Oder bezahlt Person einfach den Mindestbeitrag und rechnet schön mit und legt beiseite, so dass am Ende des Jahres nachgezahlt werden kann? Aber was machen, wenn z.B. dann doch mal nur 500 Euros kommen? Oder noch schlimmer mal nix? Greift dann die KSK?
Wie ist denn das mit den Beiträgen für die KSK für die Firma, für die unsere Person arbeitet? Die muss doch dann auch an die KSK bezahlen, da sie ja die Arbeit verwertet. Person hat gelesen, dass sie selber den KSK Beitrag, den die Firma bezahlen muss, auf die Rechnung schreiben und abführen muss. Stimmt das? Wenn nein, wie läuft es dann?
Fragen über Fragen. Natürlich informiert sich Person auch selber, aber eine gewisse Vorbereitung tut gut vor einem Gespräch mit den Behörden.
Vielen Dank
Angelika