Künstlersozikasse und Gewerbe

Hallo,

wenn es hier den ein oder anderen KSK-Kenner und generell KV-Kenner gäbe, so würde Person sich über Hilfe freuen.

Eine Person macht sich gerade selbstständig und versucht, in die KSK zu kommen.
Die Person hat jetzt aber die Möglichkeit bekommen, hin und wieder handwerklich zu arbeiten - auch selbstständig. Also muss ein Gewerbeschein her.

Die Person findet die Mitgliedsauflagen der KSK etwas verwirrend:

Ist es richtig, dass unsere Person nicht mehr in die KSK darf, wenn der gewerbliche Anteil mehr als 400 Euro im Monat beträgt? Die Person muss dann also die Sozialversicherungen „selber“ bezahlen, also 15,5 Prozent vom Einkommen?

Werden diese 400 Euro im Monat auf das Jahr übertragen? Oder kann die Person über die KSK versichert werden, wenn einen Monat lang kein gewerbliches Einkommen besteht, und z.B. zwei monate später, wenn gewerblich Geld eingenommen wurde, die Versicherung selber bezahlen?

Wenn die Person sich jetzt doch freiwillig gesetzlich versichert, gibt es da dann auch eine Schätzung? Oder bezahlt Person einfach den Mindestbeitrag und rechnet schön mit und legt beiseite, so dass am Ende des Jahres nachgezahlt werden kann? Aber was machen, wenn z.B. dann doch mal nur 500 Euros kommen? Oder noch schlimmer mal nix? Greift dann die KSK?

Wie ist denn das mit den Beiträgen für die KSK für die Firma, für die unsere Person arbeitet? Die muss doch dann auch an die KSK bezahlen, da sie ja die Arbeit verwertet. Person hat gelesen, dass sie selber den KSK Beitrag, den die Firma bezahlen muss, auf die Rechnung schreiben und abführen muss. Stimmt das? Wenn nein, wie läuft es dann?

Fragen über Fragen. Natürlich informiert sich Person auch selber, aber eine gewisse Vorbereitung tut gut vor einem Gespräch mit den Behörden.

Vielen Dank

Angelika

Hallo,

Wenn die Person sich jetzt doch freiwillig gesetzlich
versichert, gibt es da dann auch eine Schätzung? Oder bezahlt
Person einfach den Mindestbeitrag und rechnet schön mit und
legt beiseite, so dass am Ende des Jahres nachgezahlt werden
kann? Aber was machen, wenn z.B. dann doch mal nur 500 Euros
kommen? Oder noch schlimmer mal nix?

Ne, da machr die Person gerade einen Fehler im Denken (oder Wissen): Wenn Person kein Kleinunternehmen ist, musst sie ja auch Umsatzsteuer bezahlen. Also jeden Monat ab zum Steuerberater und jeden Monat zahlen (oder aber erstattet bekommen). Da weiß die Person ja dann, was eingenommen wurde. Das wird also nicht übers Jahr gerechnet.

LG IA

Hallo,

Ne, da machr die Person gerade einen Fehler im Denken (oder
Wissen): Wenn Person kein Kleinunternehmen ist, musst sie ja
auch Umsatzsteuer bezahlen. Also jeden Monat ab zum
Steuerberater und jeden Monat zahlen (oder aber erstattet
bekommen). Da weiß die Person ja dann, was eingenommen wurde.
Das wird also nicht übers Jahr gerechnet.

Wenn sie aber ein Kleinunternehmen ist?

Grüße

Angelika

Hej hej,

ich *versuche* mal, auf die Fragen einzugehen, so weit ich das aus Erfahrung kann:

Die Person hat jetzt aber die Möglichkeit bekommen, hin und
wieder handwerklich zu arbeiten…

Wenn die Person „handwerklich“ arbeitet, ist das – allgemein gesagt – noch kein Aufnahmegrund für die KSK. Denn die KSK spricht grundsätzlich von „Künstlern und Publizisten“. „Künstler“ schließt handwerkliches Arbeiten nicht aus. Aber die Person sollte darauf achten, dass ihre selbstständige Arbeit tatsächlich künstlerisch ist.

Ist es richtig, dass unsere Person nicht mehr in die KSK darf,
wenn der gewerbliche Anteil …

Kannst du hier mal deine Quelle posten? Ich bin Freiberuflerin und kann nichts Qualifiziertes zu Gewerbe-Voraussetzungen sagen. Nur so viel: Dazu ist mir nichts bekannt, und weder bei den Voraussetzungen noch bei den Mindestgrenzen Arbeitseinkommen habe ich davon gelesen.

Werden diese 400 Euro im Monat auf das Jahr übertragen?

In der Regel (!!!) arbeitet die KSK nach diesem System: Anfang des Jahres (bzw. zum Beginn der Selbstständigkeit) schätzt der Unternehmer sein Jahreseinkommen (Gewinn). Anhand dieser Summe errechnet die KSK den Beitrag, den die Person dann monatlich zahlt. Salopp formuliert: Ob das Arbeitseinkommen in einem Monat erzielt wird oder in 12 Monaten, ist eigentlich schnuppe. Das Einkommen lässt sich auch nachträglich nach oben/nach unten korrigieren. Zu wenig gezahlte Beiträge müssen i.d.R. nicht nachgezahlt werden – es wäre der Rentenverlust des Selbstständigen.

Ich kenne derzeit nur die 3.900€-Grenze. Wer darunter bleibt, bleibt bei der KSK KV- und PV-beitragsfrei. (Es fallen nur 9,irgendwas Prozent RV-Beitrag im Monat an, wieder ausgehend von einer Jahresschätzung.)

Übrigens Vrsicht vor Internetquellen! Es kann sein, dass man schnell auf veraltete Hinweise stößt. Am besten direkt im KSVG nachlesen oder auf der KSK-Seite.

Wenn die Person sich jetzt doch freiwillig gesetzlich
versichert, gibt es da dann auch eine Schätzung?

Ja. War jedenfalls bei meiner KK so.

Aber was machen, wenn z.B. dann doch mal nur 500 Euros
kommen? Oder noch schlimmer mal nix? Greift dann die KSK?

Nein. Die Person würde einen festen Monatsbeitrag an die KSK zahlen. Es liegt in ihrem eigenen Interesse, realistisch zu schätzen (auch wenn’s am Anfang schwerfällt). Ich habe im ersten Jahr viel weniger eingenommen als geschätzt. Macht aber nichts. Das kommt meiner Rente zugute (hüstel, lach, also es würde ihr vielleicht unter anderen Umständen zugute kommen).

Person hat gelesen, dass sie selber den KSK Beitrag, den die Firma
bezahlen muss, auf die Rechnung schreiben und abführen muss.
Stimmt das? Wenn nein, wie läuft es dann?

Meint die Person die Künstlersozialabgabe? Ich wurde von einem Kunden mal darauf angesprochen und habe die KSK deshalb angerufen. Die Auskunft lautete: Ich wäre nicht verpflichtet, den potenziellen Kunden darüber aufzuklären. Ich dürfte dem Kunden auch gar nicht sagen, wie hoch die Abgabe wäre (ich vermute, weil sie jedes Jahr neu berechnet wird). Aber sicher ist sicher, frag noch einmal direkt nach.

So, ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Viele Grüße
sgw

Hallo Angelika,

bitte informiere uns einmal, weshalb Du die Möglichkeit hast in die Künstlersozialkasse zu kommen.

Ich stochere nicht gerne im Nebel herum und als Hellseher habe ich keine Ausbildung.

Gruß Merger

Hallo,

so ganz habe ich das nicht verstanden.

Es wird also jetzt parallel eine künstlerische Tätigkeit - selbstständig - und eine zweite Selbstständigkeit geplant ?

Beides mit schwankenden Einnahmen.(?)

Die KSK ist keine eigene Kasse, sondern nur eine Inkassoanstalt für die Beiträge aus künstlerischer Tätigkeit. Man bleibt also weiter bei der Kasse seiner Wahl versichert. Beiträge dorthin entrichtet man ggf. auf verschiedenen Wegen bzw. aus mehreren Tätigkeiten. Da die künstlerische Tätigkeit nicht immer ausreicht, ist das eher die Regel als die Ausnahme.

Details habe ich nicht alle präsent, schon gar nicht um diese Zeit. Die KSK sollte aber hierzu beraten können.

Vielleicht reicht aber auch das schon:

http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download…

Viel Glück

Barmer

Hallo,

so ganz habe ich das nicht verstanden.

Es wird also jetzt parallel eine künstlerische Tätigkeit -
selbstständig - und eine zweite Selbstständigkeit geplant ?

Beides mit schwankenden Einnahmen.(?)

Ja das ist richtig. Die Situation ist so, dass ich leider Arbeitslos geworden bin. Mein Freud zieht jetzt bei mir ein, also kann ich mich von der Arge abmelden. Ich habe die Möglichkeit bekommen, freiberuflich tätig zu sein im künstlerischen Bereich. Hier sagte die KSK telefonisch zu, dass einer Versicherung nichts im Wege stehen sollte. Nun Habe ich aber zusätzlich die Möglichkeit bekommen im handwerklichen Bereich zu arbeiten. Auch auf selbstständiger Basis. Jetzt denke ich natürlich, besser als ein Standbein sind zwei.

Die KSK ist keine eigene Kasse, sondern nur eine
Inkassoanstalt für die Beiträge aus künstlerischer Tätigkeit.
Man bleibt also weiter bei der Kasse seiner Wahl versichert.

Das weiß ich.

Beiträge dorthin entrichtet man ggf. auf verschiedenen Wegen
bzw. aus mehreren Tätigkeiten. Da die künstlerische Tätigkeit
nicht immer ausreicht, ist das eher die Regel als die
Ausnahme.

Genau hier liegt ja der Knackpunkt. Die KSK ist nur für Leute, die von ihrer künstlerischen Tätigkeit leben. Da falle ich dann evtl. mit der Tätigkeit auf Gewerbeschein raus.

Grüße
Angelika

Hallo,

bitte informiere uns einmal, weshalb Du die Möglichkeit hast
in die Künstlersozialkasse zu kommen.

Theater und Showbereich, Texterin.

Grüße
Angelika

Ja, wenn ich den Link, den ich geschickt habe, richtig überflogen habe, fällt man raus, wenn man mit dem Gewerbe 4800 EUR Gewinn im Jahr überschreitet.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

ok, dann habe ich das so richtig verstanden. Danke!

Grüße
Angelika

Hallo SWG,

vielen Dank fürs vorbeischauen.

die Person sollte darauf achten, dass ihre selbstständige
Arbeit tatsächlich künstlerisch ist.

Hier liegt nun eben das Problem, wenn ich nebenher noch als Handwerkerin (nicht künstlerisch) arbeite. So wie ich das verstanden habe, bzw. mir hier noch einmal bestätigt wurde, darf ich mit dem Handwerk nicht über 4800 Euro kommen, dann müsste es klappen.

Ist es richtig, dass unsere Person nicht mehr in die KSK darf,
wenn der gewerbliche Anteil …

Kannst du hier mal deine Quelle posten?

Die ist hier:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/download…

Werden diese 400 Euro im Monat auf das Jahr übertragen?

In der Regel (!!!) arbeitet die KSK nach diesem System: Anfang
des Jahres (bzw. zum Beginn der Selbstständigkeit) schätzt der
Unternehmer sein Jahreseinkommen (Gewinn). Anhand dieser Summe
errechnet die KSK den Beitrag, den die Person dann monatlich
zahlt. Salopp formuliert: Ob das Arbeitseinkommen in einem
Monat erzielt wird oder in 12 Monaten, ist eigentlich
schnuppe. Das Einkommen lässt sich auch nachträglich nach
oben/nach unten korrigieren. Zu wenig gezahlte Beiträge müssen
i.d.R. nicht nachgezahlt werden – es wäre der Rentenverlust
des Selbstständigen.

Ok, soweit alles verstanden.

Ich kenne derzeit nur die 3.900€-Grenze. Wer darunter bleibt,
bleibt bei der KSK KV- und PV-beitragsfrei.

Da müsste ich drüber kommen.

Person hat gelesen, dass sie selber den KSK Beitrag, den die Firma
bezahlen muss, auf die Rechnung schreiben und abführen muss.
Stimmt das? Wenn nein, wie läuft es dann?

Meint die Person die Künstlersozialabgabe? Ich wurde von einem
Kunden mal darauf angesprochen und habe die KSK deshalb
angerufen. Die Auskunft lautete: Ich wäre nicht verpflichtet,
den potenziellen Kunden darüber aufzuklären. Ich dürfte dem
Kunden auch gar nicht sagen, wie hoch die Abgabe wäre (ich
vermute, weil sie jedes Jahr neu berechnet wird). Aber sicher
ist sicher, frag noch einmal direkt nach.

Aber die KSK finanziert sich doch auch dadurch, dass sie Geld von Firmen nimmt, die mit der Arbeit von Künstlern etwas verdienen. Wie kommen die denn dann an das Geld? Ich muss jetzt bald meine erste Rechnung schreiben. Muss mein Auftragsgeber nun etwas machen/zahlen? Wenn ja, wie und wieviel? Oder kommt das bei mir auf die Rechnung und ich führe es an die KSK ab (so habe ich das bei Xing gelesen)

So, ich hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Ja, danke.

Grüße
Angelika